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Siegel des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für die Initiierung und Entwicklung der DIN SPEC 33454 durch Mecasa

DIN SPEC 33454
Mecasa ist Initiator und Gremiumsleiter
des DIN-Standards für 24h-Pflege


                     
                        Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Diese Regelungen gelten für die Nutzung von www.mecasa.de

1. Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen der Mecasa GmbH, Max-Lang-Str. 36 in 70771 Leinfelden-Echterdingen („Mecasa“) regeln die Nutzung der unter www.mecasa.de erreichbaren Plattform („Plattform“) und sonstiger Leistungen, die Mecasa im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform gegenüber dem Nachfrager („Auftraggeber“, siehe Definition Ziff. 2.2) der von unabhängigen Anbietern („Auftragnehmer“, siehe Definition in Ziff. 2.1) über die Plattform angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Alltagshilfe, Betreuung, Haushaltshilfe und Pflege („Pflegeleistungen“) erbringt.
  2. Für die Nutzung der Plattform durch den Auftraggeber gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Mecasa ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Die Nutzung der Plattform ist für den Auftraggeber kostenlos. Kosten können im Zusammenhang mit der Nutzung für den Auftraggeber nur entstehen, wenn er mit einem Auftragnehmer einen Vertrag über Pflegeleistungen schließt oder schuldhaft einen Schaden von Mecasa verursacht.

2. Begriffsdefinitionen

  1. „Auftragnehmer“ sind Unternehmen, die über die Plattform Pflegeleistungen im Bereich der Alltagshilfe, Betreuung, Haushaltshilfe und Pflege anbieten. Sie handeln im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. „Auftraggeber“ suchen und beauftragen Pflegeleistungen über die Plattform. Sie können Hilfsbedürftige, wie beispielsweise Senioren, Pflege- und Betreuungsbedürftige oder deren Angehörige, Freunde und Bekannte, aber auch Familien und andere Personen mit Unterstützungsbedarf sein. Auftraggeber handeln im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Bereitstellung der Plattform, Registrierung, Freischaltung

  1. Mecasa übernimmt keine vertragliche Verpflichtung, die Plattform, deren Funktionen oder Inhalte vorübergehend oder dauerhaft bereitzustellen oder aufrecht zu erhalten.
  2. Die Nutzung der Plattform durch den Auftraggeber setzt eine Registrierung voraus. Das Profil wird in einer zentralen Datenbank hinterlegt. Mit der Registrierung erkennt der Auftraggeber die vorliegenden Nutzungsbedingungen an. Im Fall der Freischaltung des Profils durch Mecasa (vgl. Ziff. 3.3) entsteht ein Nutzungsvertrag zwischen Mecasa und dem Auftraggeber, der sich nach den Regeln dieser Nutzungsbedingungen richtet.
  3. Die Registrierung erfordert die Eingaben des Namens, eines etwaigen Vertretungsberechtigten, der Adresse, einer E-Mailadresse sowie ggf. den Upload einer Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses.
  4. Wenn die Prüfung der Daten und Unterlagen des Auftraggebers zu einem Mecasa nach eigenem Ermessen zufrieden stellenden Ergebnis geführt hat, bestätigt Mecasa dann die Freischaltung des Profils per E-Mail. Erst durch die Bestätigung kommt der Nutzungsvertrag zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Mecasa besteht nicht.
  5. Der Auftraggeber darf sich nur registrieren, wenn er volljährig ist.
  6. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, das jeweilige Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder registrierte Auftraggeber ist verpflichtet, Mecasa im Falle des Verlustes oder der unbefugten Nutzung seiner Zugangsinformationen unverzüglich zu unterrichten.

4. Daten und Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber darf die Plattform nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, ausschließlich Daten zu verwenden, die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheber- und Markenrechte) verstoßen.
  2. Die Plattform bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, eine eigene Leistungsnachfrage („Nachfrage“) für Pflegeleistungen mit eigenen Inhalten (Texte, Bilder und sonstige Daten der Pflegeleistungen und des zu Betreuenden, zusammen die „Daten des Auftraggebers“) anzulegen.
  3. Die Verantwortung für die Daten des Auftraggebers, insbesondere deren Richtigkeit und Rechtskonformität, liegt allein bei dem Auftraggeber. Mecasa führt keine aktive Überwachung der Daten des Auftraggebers durch und macht sich diese Daten ausdrücklich nicht zu Eigen.
  4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er Daten vor dem Einstellen in die Plattform auf Viren und Schadsoftware prüft und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme einsetzt.
  5. Der Auftraggeber räumt Mecasa mit der Registrierung die nicht-ausschließlichen, räumlich unbegrenzten und zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkten Rechte ein, die Daten des Auftraggebers für die Zwecke der Veröffentlichung im Profil zu nutzen. Hierzu zählt auch das Recht, die Daten nötigenfalls zu bearbeiten (z.B. durch Änderungen der Größe oder des Formats) und auf der bzw. über die Plattform (z.B. über die Technologie des Framings) öffentlich zugänglich zu machen.
  6. Die Nutzung der Plattform ist nur im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Funktionsumfangs zulässig. Der Auftraggeber darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren der Plattform ändern, erweitern oder gefährden.
  7. Verstößt der Auftraggeber gegen eine Bestimmung in Ziff. 4.1 bis 4.6, so hat sie Mecasa von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und Mecasa alle Schäden und Aufwendungen, die Mecasa aufgrund des Verstoßes entstehen, zu ersetzen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

5. Vertragsschlüsse mit Auftragnehmern über die Plattform

  1. Die Auftraggeber können eigene Nachfragen in die Plattform einstellen oder Leistungsangebote von Auftragnehmern beantworten. Die Vermittlung des Vertrages über die Erbringung von Pflegeleistungen („Pflegevertrag“) kommt durch das Herstellen eines Kontakts beider Parteien zustande.
  2. Die Auftragnehmer sind gegenüber Mecasa nicht weisungsgebunden und unterliegen keinem Direktionsrecht. Mecasa gewährleistet daher nicht, dass aufgrund einer weitergeleiteten Anfrage des Auftraggebers ein Pflegevertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande kommt.
  3. Ein Pflegevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande. Mecasa tritt hierbei nur als Vermittler auf und ist nicht Partei des Pflegevertrages. Mecasa haftet insbesondere nicht gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers aus dem Pflegevertrag.
  4. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Pflegevertrag bis zu sieben Tage vor Beginn der gebuchten Pflegeleistung kostenfrei zu stornieren. Er hat jedoch in jedem Fall bereits entstandene Fahrtkosten für die Anreise der Pflegekraft zu tragen. Storniert der Auftraggeber einen Pflegevertrag innerhalb von weniger als sieben Tagen vor Beginn der gebuchten Pflegeleistung, ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftragnehmer verpflichtet.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Auftraggeber nicht abzuwerben, indem Vertragsverhältnisse über Pflegeleistungen mit einem Auftraggeber abgeschlossen werden, die Mecasa nicht mitgeteilt werden.

6. Laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigungsfrist für Mecasa beträgt einen Monat zum Monatsende.
  2. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für Mecasa liegt insbesondere vor,
    1. wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
    2. der Auftraggeber nicht nur unerheblich gegen diese Nutzungsbedingungen oder die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner verstößt und den Verstoß auf eine Abmahnung von Mecasa hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
  3. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7. Schadens- und Aufwendungsersatz

  1. Mecasa leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Mecasa bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

8. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern vertrauliche Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

9. Datenschutz

  1. Es gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung, einsehbar unter: https://www.mecasa.de/datensch...
  2. Wenn der Auftraggeber mit Hilfe des Dienstes personenbezogene Daten einer anderen Person („Betroffene“) verarbeitet, ist er allein dafür verantwortlich, dass eine wirksame Einwilligung des Betroffenen oder – sofern der Betroffene nicht geschäftsfähig ist – seines gesetzlichen Vertreter in diese Verarbeitung vorliegt. In diesem Fall hat der Auftraggeber die über folgenden Link verfügbare Einwilligung des Betroffenen einzuholen: Einwilligungserklärung
  3. Der Auftragnehmer stellt Mecasa von allen Ansprüchen des Betroffenen frei und ersetzt Mecasa alle Schäden, die Mecasa durch Übermittlung von personenbezogenen Daten eines Betroffenen ohne dessen Einwilligung gemäß Ziff. 11.2 an Mecasa entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

10. Änderungen von Vertragsbedingungen

  1. Mecasa ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Mecasa wird dem Auftraggeber die Änderungen schriftlich ankündigen.
  2. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht. Mecasa wird den Auftraggeber in der Ankündigung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen ihrer Versäumung gesondert hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber einer entsprechenden Änderung hat Mecasa innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Widerspruchs das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

11. Anwendbares Recht

Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).