24-Stunden Pflege zu Hause: Kostenübernahme
24-Stunden Pflege: Überblick
24-Stunden-Pflege ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit (wie beispielsweise Demenz, siehe hierzu auch unsere Information zur Demenzbetreuung) , Alter oder anderen Umständen auf kontinuierliche Unterstützung angewiesen sind. Insbesondere in einer Gesellschaft, in der die Lebenserwartung steigt und die Zahl älterer Menschen zunimmt, gewinnt diese Form der Pflege immer mehr an Bedeutung.
Was ist 24-Stunden Pflege?
Die häusliche Pflege, auch bekannt als 24-Stunden-Pflege, ist eine Art von Betreuung, bei der eine Pflegekraft - üblicherweise aus Osteuropa - im Haus der pflegebedürftigen Person wohnt. Sie unterstützt bei alltäglichen Aufgaben, persönlicher Pflege und Haushaltsführung. Diese Versorgungsform ermöglicht älteren oder hilfsbedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Sie stellt eine Alternative zum Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung dar und wird individuell auf den Bedarf der pflegebedürftigen Person abgestimmt.
24-Stunden Pflege zu Hause: Kosten
Die Kosten für 24-Stunden Pflege variieren je nach Pflegegrad, gewünschten Deutschkenntnissen der Pflegekraft und eventuellen Zusatzqualifikationen. Je nach Anzahl der zu betreuenden Personen und deren Pflegestufe beginnt der Eigenanteil an den Pflegekosten bei ca. 1.300 € bis ca. 1.700 € pro Monat.
Wenn Sie bei der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte unterstützt werden, können Sie von Ihrer Pflegekasse Pflegeleistungen erhalten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Definition Pflegeleistungen
Hinter dem Begriff Pflegeleistungen verbergen sich alle finanziellen Hilfen der gesetzlichen und privaten Pflegekassen, auf die Versicherte nach Feststellung eines Pflegegrades Anspruch haben. Die Gewährung dieser Leistungen setzt also das Vorliegen eines Pflegegrades voraus. Hier erfahren Sie mehr, wie Sie den Pflegegrad richtig beantragen können.
Die Pflegeversicherung unterstützt die Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten, sei es durch Angehörige, osteuropäische Betreuungskräfte oder durch examinierte Pflegekräfte bspw. eines ambulanten Dienstes. Die Pflege kann in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen oder in einer speziellen Pflegeeinrichtung erfolgen.
Kosten, die unabhängig von der Pflegebedürftigkeit anfallen würden, wie zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Verpflegung, werden in der Regel nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Deshalb muss jeder Pflegebedürftige einen Teil dieser Kosten selbst tragen.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden, entweder durch Angehörige, Nachbarn oder durch professionelle 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa. Die Betroffenen erhalten das Geld monatlich von der Pflegekasse und können frei darüber entscheiden, wie sie es einsetzen. Zudem ist es möglich, das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen zu kombinieren, also mit Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, was als Kombinationsleistung bekannt ist.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad (SGB XI § 37):
Pflegegrad 1 | 0 € pro Monat |
Pflegegrad 2 | 316 € pro Monat |
Pflegegrad 3 | 545 € pro Monat |
Pflegegrad 4 | 728 € pro Monat |
Pflegegrad 5 | 901 € pro Monat |
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Geldleistungen für Pflege, die von Pflegeleistungserbringern erbracht werden, die von den Pflegekassen zum Leistungsbezug zugelassen sind, wie z. B. ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime. Diese Leistungen sind nicht für private Betreuer wie Angehörige oder 24-Stunden-Betreuer vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse, bis zu einem maximalen Betrag, der vom Pflegegrad abhängt. Wenn man Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzt, können sie bei einer Kombinationspflege mit Pflegegeld kombiniert werden.
Pflegesachleistungen in Abhängigkeit vom Pflegegrad (SGB XI § 36):
Pflegegrad 1 | 0 € pro Monat |
Pflegegrad 2 | 689 € pro Monat |
Pflegegrad 3 | 1.298 € pro Monat |
Pflegegrad 4 | 1.612 € pro Monat |
Pflegegrad 5 | 1.995 € pro Monat |
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (SGB XI § 45b) in Höhe von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen zu, sobald ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und sie zu Hause versorgt werden.
Mit diesem Betrag können Angehörige und Pflegepersonen stunden- oder tageweise verschiedene Dienstleistungen finanzieren. Dazu gehören:
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste
- Leistungen von staatlich anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen verschiedene Leistungen, wie z. B. Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter, Serviceangebote für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, Tagesbetreuung in kleinen Gruppen oder Einzelbetreuung, Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten sowie familienentlastende Dienste.
Der Entlastungsbetrag ist ein Erstattungsanspruch, der nur ausgezahlt wird, wenn eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen wird. Pflegebedürftige kommen zunächst für die Kosten auf und reichen dann die Belege und Quittungen bei ihrer Pflegekasse ein. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Alternativ kann der Pflege- oder Entlastungsdienst nach Ausstellung einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Abtretungserklärung berechtigt den Dienstleister zum Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige müssen in diesem Fall nicht in Vorleistung treten.
24-Stunden Pflege: Steuerliche Entlastung und Kostenübernahme
Aufwendungen für eine 24-Stunden Pflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr sind abzugsfähig, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. Nähere Informationen erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel über steuerliche Entlastungen in der häuslichen Pflege.
Kostenbeispiel für die sogenannte 24-Stunden Pflegen nach Kostenübernahme und steuerlicher Entlastung
Die an Demenz erkrankte Liselotte Müller mit Pflegestufe 3 wird von ihrer polnischen Pflegekraft Danuta an sechs Tagen in der Woche jeweils acht Stunden betreut. Die monatlichen Betreuungskosten belaufen sich auf 2.559 € für eine Betreuungskraft mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache. Um diese Kosten zu reduzieren, greift Frau Müller auf 545 € ihres Pflegegeldes und 210 € aus dem Topf der Verhinderungspflege zurück. Zusätzlich kann sie unter bestimmten Voraussetzungen 333 € für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Ihr monatlicher Eigenanteil an den Pflegekosten beträgt somit 1.471 €. Weitere Szenarien, die auch auf Ihre persönliche Sitatuion abgestimmt sind, können Sie mit unserem Kostenrechner für die 24 Stunden Pflege ganz einfach selbst berechnen.
Weitere finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden Pflege
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können weitere Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Pflegeunterstützungsgeld oder Pflegedarlehen für finanzielle Entlastung sorgen.
Die Kosten für eine 24-Stunden Pflege sind vielfältig und können durch die gezielte Inanspruchnahme verschiedener Unterstützungsmöglichkeiten deutlich reduziert werden. Es ist ratsam, sich genau zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine angemessene Betreuung sicherzustellen.
FAQs - Häufige gestellte Fragen
Wie viel kostet 24-Stunden Pflege zu Hause?
Die Kosten für die 24-Stunden Pflege variieren je nach Pflegegrad, gewünschten Deutschkenntnissen der Pflegekraft und eventuellen Zusatzqualifikationen. Je nach Anzahl der zu betreuenden Personen und deren Pflegestufe beginnt der Eigenanteil an den Pflegekosten bei ca. 1.300 € bis ca. 1.700 € pro Monat.
Was sind Pflegeleistungen?
Hinter dem Begriff Pflegeleistungen verbergen sich alle finanziellen Hilfen der gesetzlichen und privaten Pflegekassen, auf die Versicherte nach Feststellung eines Pflegegrades Anspruch haben. Die Gewährung dieser Leistungen setzt also das Vorliegen eines Pflegegrades voraus und die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 gewährt, wenn sie entweder in ihrer häuslichen Umgebung von nahen Vertrauenspersonen oder im Rahmen der sogenannten 24-Stunden Pflege von polnischen Pflegekräften betreut werden. In diesen Fällen übernehmen beispielsweise Angehörige, Nachbarn oder osteuropäische Pflegekräfte die Pflege.
Was sind Pflegesachleistungen?
Unter Pflegesachleistungen versteht man Geldleistungen, die gezielt für Pflegeleistungen durch anerkannte Pflegedienstleister eingesetzt werden können. Ambulante Pflegedienste oder Seniorenheime sind Beispiele für Leistungserbringer, die solche Leistungen erbringen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (SGB XI § 45b) in Höhe von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen zu, sobald ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und sie zu Hause versorgt werden. Mit diesem Betrag können Angehörige und Pflegepersonen stunden- oder tageweise verschiedene Dienstleistungen finanzieren.
Wie kann man die 24-Stunden Pflege steuerlich absetzen?
Aufwendungen für eine 24-Stunden Pflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr sind abzugsfähig, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.