Pflegegelderhöhung 2024: Mehr finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige
Die Erhöhung des Pflegegeldes ist von großer Bedeutung, da sie die finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen betrifft. Für viele Menschen ist die häusliche Pflege eine wichtige Möglichkeit, ihren Pflegebedarf zu bewältigen. Das Pflegegeld dient zur Deckung der Pflegekosten und zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Da die Pflegegeldbeträge seit 2017 unverändert geblieben sind und die Inflation nicht berücksichtigt wurde, ist die Kaufkraft des Pflegegeldes deutlich gesunken.
Beispiel: Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 901 Euro. Um den Kaufkraftverlust seit 2017 auszugleichen, wäre eine Erhöhung um 159,26 Euro auf 1060,26 Euro notwendig.
Die Erhöhung des Pflegegeldes ist daher notwendig, um die finanzielle Unterstützung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen und die Pflege zu Hause attraktiver zu machen.
Für wen ist das Pflegegeld gedacht?
Das Pflegegeld ist eine gesetzliche Leistung, die pflegebedürftigen Menschen zur freien Verfügung steht. Es tritt zu anderen Unterstützungsleistungen wie Pflegesachleistungen, Kostenübernahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Entlastungsleistungen hinzu.
Die Zahlung des Pflegegeldes beginnt erst ab Pflegegrad 2 und erfolgt nur auf Antrag des Pflegebedürftigen. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
Pflegegelderhöhung 2024: Änderungen auf einen Blick
Die Pflegegelderhöhung ab 2024 ist Teil eines umfassenden Pflegereformgesetzes, das bereits 2023 beschlossen wurde. Die wichtigsten Änderungen ab 2024 sind:
1. Erhöhung des Pflegegeldes
Mit Jahresbeginn 2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent angehoben, die erste Anpassung seit 2017. Eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent ist für Januar 2025 vorgesehen.
Pflegegrad | Alter Betrag | Neuer Betrag ab 2024 |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 332 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 572 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 764 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 946 € |
2. Erhöhung der Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen werden ab Januar 2024 ebenfalls um 5 Prozent und ab Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht.
3. Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige
Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 können ab 2024 ein vorgezogenes Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro in Anspruch nehmen.
Unterschied Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget
Es besteht ein Unterschied zwischen dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro und dem Entlastungsbudget. Der Entlastungsbetrag bleibt unverändert, während das Entlastungsbudget erst zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt und dann 3.539 Euro beträgt.
4. Besserer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld ermöglicht erwerbstätigen pflegenden Angehörigen in akuten Notsituationen eine Freistellung von der Arbeit, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen. Ab 2024 kann diese Leistung jährlich in Anspruch genommen werden.
5. Erhöhung des Eigenanteils an den Pflegekosten in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Zuschüsse zu den Eigenanteilen an den Pflegekosten in stationären Pflegeeinrichtungen steigen ab Januar 2024 in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung. Wichtig ist, dass diese Zuschüsse nur die Pflegekosten abdecken und nicht die anderen Kostenbestandteile, die in stationären Pflegeeinrichtungen anfallen.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Prozentsätze wie folgt erhöht:
- im ersten Jahr: von 5 Prozent auf 15 Prozent
- im zweiten Jahr: von 25 Prozent auf 30 Prozent
- ab dem dritten Jahr: von 45 Prozent auf 50 Prozent
- im vierten Jahr: von 70 Prozent auf 75 Prozent
Im Jahr 2028 plant das Bundesministerium für Gesundheit eine weitere Pflegegelderhöhung zum 1. Januar. Um wie viel genau erhöht wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Entscheidung über die prozentuelle Erhöhung wird auf Basis der Kerninflationsraten der Jahre 2025, 2026 und 2027 getroffen. Erst auf Basis dieser Daten wird der konkrete Anpassungsbetrag festgelegt.
Wie erfolgt die Berechnung einer Pflegegelderhöhung?
Die Erhöhung des Pflegegeldes wird nach den Vorgaben des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) alle drei Jahre auf Bundesebene verhandelt. Bei dieser Anpassung sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. In erster Linie spielt die Preisentwicklung der letzten drei Kalenderjahre eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Anpassungsbetrages. Allerdings können Einflüsse wie Kriegsfolgen und die Corona-Pandemie die Genauigkeit dieses Wertes für den aktuellen Bedarf erheblich beeinträchtigen.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass der Anstieg der Pflegeleistungen die Bruttolohnentwicklung im gleichen Zeitraum nicht übersteigen darf. Auch dieser Wert kann durch schnell wechselnde Entwicklungen beeinflusst werden. Als dritte Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, bevor eine Änderung zu Beginn des Folgejahres in Kraft treten kann.
Kritik zur Pflegegelderhöhung 2024
Die geplante Pflegegelderhöhung stößt auf Kritik von verschiedenen Seiten. Einige Verbände und Krankenkassen kritisieren, dass die geplanten Erhöhungen nicht ausreichen, um die steigenden Pflegekosten und die Inflation auszugleichen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelt, dass die geplante Zusammenlegung des Entlastungsbudgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gestrichen wurde. Auch fehle eine spürbare Entlastung für die häusliche Pflege. Die Diakonie bezeichnet die Erhöhung als "Tropfen auf den heißen Stein" und fordert zusätzliche Steuermittel zur Finanzierung der Pflege.
Pflegegelderhöhung erleichtert Zugang zu verbraucherfreundlicher Betreuung
Die Steigerung der Pflegekassenleistungen stärkt endlich den finanziellen Spielraum von hilfsbedürftigen Senioren und pflegenden Angehörigen. Diese Erhöhung erleichtert den Zugang zu fairen und verbraucherfreundlichen häuslichen Versorgungsformen wie bspw. die von Stiftung Warentest empfohlene 24h-Pflege nach DIN Standard 33454.
Schutz vor Depression: Pflegekräfte von Mecasa
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