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März 07, 2023

Pflegehilfsmittel gratis - Was sind Pflegehilfsmittel und wie kann ich sie beantragen?

Im täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen ist Hygiene sehr wichtig. Hier kommen Pflegehilfsmittel zum Einsatz und unterstützen pflegende Angehörige und Betreuungskräfte im Rahmen der sog. 24-Stunden Pflege.

Definition: Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die eine einfachere häusliche Pflege ermöglichen. Darunter fallen technische Pflegemittel wie bspw. Pflegebetten, Urinbeutel, Duschwagen oder ein Notrufsystem wie auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Pflegehilfsmittel sind in verschiedene Produktgruppen unterteilt. Eine Liste aller Pflegehilfsmittel können Sie auf der Webseite des Krankenkassen-Spitzenverbandes einsehen.

Pflegehilfsmittel (PG: Produktgruppe) Beispiel
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Krankenbett, Treppenlift
PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene Bettpfannen, Urinflaschen, Haltegriffe für das Bad
PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität Rollator, Hausnotruf
PG 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden Lagerungsrollen
PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (einmalige Nutzung)
Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zuhause, ermöglichen mehr Selbstständigkeit und lindern Beschwerden. Sie werden bei der Pflegekasse beantragt und meistens nur leihweise zur Verfügung gestellt. Zu den technischen Hilfsmittel zählen:

  • Pflegebetten
  • Zubehör für Pflegebetten
  • Pflegebett Tische
  • Pflegeliegestühle
  • Pflegezurichtungen
  • Hausnotrufsystem
  • Waschsysteme
  • Haltegriffe
  • Duschwagen
  • Urinflasche, Urinschiffchen
  • Bettpfanne
  • Lagerungsrollen
  • Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
  • Rollstühle mit Sitzkantelung (verstellbarer Sitz)
  • Lagekorrekturhilfen für Bettlaken
  • Pflegehilfsmittel zur örtlichen und zeitlichen Orientierung (z.B GPS Tracker, spezifische Uhren)
  • Pflegehilfsmittel zur Erkennung von Risiken und Gefahren (z.B. Abschaltautomatik)

Voraussetzungen für technische Pflegehilfsmittel

Um die technischen Hilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen zu können muss:

  • der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben,
  • der Pflegebedürftige zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben.

Kostenübernahme der technischen Pflegehilfsmittel

Sind die Voraussetzungen für den Erhalt von technischen Pflegehilfsmitteln erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Dabei wird eine Zuzahlung fällig, die zehn Prozent aber höchstens 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel beträgt. Der Pflegebedürftige muss eine Leihgabe akzeptieren und kann diese nur mit triftigem Grund ablehnen. Sollte die Leihgabe nicht angenommen werden, müssen Sie die technischen Pflegehilfsmittel selbständig bezahlen. Bei der Leihgabe entfällt die Zuzahlung. Der Pflegebedürftige kann sich aber auch für ein technisches Pflegehilfsmittel entscheiden, das besser ausgestattet ist als der Vorschlag der Pflegekasse. Dann müssen die Mehrkosten übernommen werden.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen im Alltag unterstützen und sind für eine einmalige Benutzung gedacht. Die Produkte dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und Hygienebedingungen zu verbessern. Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten in der Höhe von bis zu 40 Euro. Mehrkosten müssen selbst getragen werden. Zu den Pflegehilfsmitteln im Verbrauch gehören:

  • Mundschutz
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Einmalhandschuhe

Inkontinenzartikel wie Einlagen und Windeln für Erwachsene zählen nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Sie können die Produkte direkt bei der Pflegekasse beantragen oder einfach durch einen Dienstleister wie die Pflegebox von Elder Aid. Dadurch müssen Sie die Box nur einmal kostenlos in Auftrag geben und wir übernehmen die Beantragung bei der Pflegekasse und senden Sie Ihnen monatlich zu. In unserer Pflegehilfsmittelbox sind die oben genannten Produkte enthalten. Aber warum sind diese Produkte sinnvoll?

Mundschutz

Spätestens nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist ein Mundschutz nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken. Wer einen Mundschutz benutzt, schützt sich vor einer Ansteckung oder kann andere vor Krankheit bewahren, wenn er oder sie selbst schon erkrankt ist. Die Masken filtern kleinste Aerosole und Partikel aus der Luft. Sowohl die Pflegekraft kann vor Infektionen geschützt werden, ebenso wie die zu pflegende Person, die auf Grund von Vorerkrankungen meist schon ein schwaches Immunsystem hat. In der Pflegehilfsmittelbox von Elder Aid sind FFP2-Masken enthalten, die bis zu 99% der Aerosole aus der Luft filtern.

Flächendesinfektion

Krankheitserreger können monatelang auf Flächen überleben und übertragen sich somit auf Menschen. Daher ist die Flächendesinfektion essentiell, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern. Hierbei muss zwischen Desinfektionsmittel für Hände und Flächen unterschieden werden. Flächendesinfektionsmittel besteht aus mehr Alkohol, der für die Hände schädlich ist. Vor allem bei Inkontinenz oder Magen- Darmerkrankungen eignet sich die Flächendesinfektion, um das Zuhause hygienisch zu halten und Keime langfristig zu entfernen.

Händedesinfektionsmittel

Alleine auf unseren Händen befinden sich circa zehn Millionen potentiell krankheitsverursachende Mikroorganismen. Daher gilt die Handhygiene als einer der wichtigsten Aspekte im Umgang mit zu pflegenden Personen und der Vermeidung von Krankheitsübertragung. Dafür sollten Sie auf trockene Hände ca. drei Milliliter Flüssigkeit (drei Mal drücken auf den Handspender) für 30 Sekunden einreiben. Dabei ist es entscheidend das Desinfektionsmittel in den Fingerzwischenräumen, an den Fingerkuppen, auf den Handinnenflächen und auf den Handgelenken einzureiben. Die Hände direkt nach dem Waschen zu desinfizieren ist unwirksam, da das in der obersten Hautschicht eingelagerte Wasser das Desinfektionsmittel verdünnt. Daher lieber einfach nur ordentlich desinfizieren, da das Desinfektionsmittel zudem rückfettend wirkt.

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen sind eine nützliche Unterstützung in der häuslichen Pflege, die verhindert, dass das Bett ständig neu bezogen werden muss oder die Matratze im Laufe der Zeit kaputt geht. Hierbei wird zwischen einmal verwendbaren und wiederverwendbaren Unterlagen unterschieden. Wiederverwendbare Unterlagen können bis zu 300 Mal gewaschen und wieder benutzt werden und sind dadurch natürlich viel nachhaltiger. Außerdem sind sie rutschfester und einfacher im Umgang. Einmal verwendbare Unterlagen sind vor allem bei Personen mit Wundliegen (Dekubitus) sinnvoll. Diese liegen auf sogenannten Wechseldruckmatratzen, auf denen die wiederverwendbaren Unterlagen die Wirkung mindern. Daher sind einmal verwendbare Unterlagen hier zu empfehlen.

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe sind Teil jedes Hygieneplans und stehen im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege an der Tagesordnung. Im Rahmen der häuslichen Pflege lassen sie sich sowohl von Betreuungskräften, als auch von Angehörigen zur Unterstützung in alltäglichen Dingen nutzen. Sie schützen die pflegende Person und die zu pflegende Person vor Infektionen. Es gibt die Handschuhe aus Latex, Vinyl und Nitril, um möglichen Unverträglichkeiten vorzubeugen. Latex hat den Vorteil, dass es sehr dehnbar und strapazierbar ist. Vinyl kommt vor allem in Einsatz bei einer Latexunverträglichkeit und ist widerstandsfähig. Nitril ist die kostengünstigste Alternative, daher aber nicht so reißfest und dehnbar wie die anderen zwei Materialien.

Schutzschürzen

Die Schutzschürzen vereinfachen der pflegenden Person den Alltag, indem sie vor Verunreinigungen schützen. Besonders bei der Grundpflege ist dies hilfreich. Um die Grundpflege fachgerecht durchzuführen, ist Körperkontakt wichtig. Dies wird durch die Schutzschürzen erleichtert und führt zu einem hygienischen Umgang. Der Einsatz ist in vielen Bereichen sinnvoll: Sowohl bei Tätigkeiten in der Küche, der Reinigung des Haushalts, als auch beim Baden des Pflegebedürftigen. Unsere Schutzschürzen sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.

Voraussetzungen für gratis Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • der Pflegebedürftige hat mindestens über Pflegegrad 1
  • der Pflegebedürftige wohnt zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen
  • der Pflegebedürftige wird zumindest teilweise von Angehörigen oder Bekannten gepflegt

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können Sie auf zwei verschiedene Weisen beantragen:

1. Antrag selber stellen - in Vorleistung gehen und Rechnungen einreichen

Wenn Sie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst organisieren möchten, müssen Sie zuerst den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Antrag beinhaltet eine kurze Begründung, warum die Pflegehilfsmittel benötigt werden. In manchen Fällen prüft die Pflegekasse die Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachkraft. Sie kaufen die Pflegehilfsmittel in Ihrer Apotheke oder im Sanitätshaus. Dafür gehen Sie in Vorleistung, reichen die Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen den Betrag nachträglich erstattet. Bewahren Sie die Belege gut auf, sodass der Einkauf nachvollzogen werden kann.

2. Die bequeme Alternative: Monatlich Pflegehilfsmittel-Box per Post

Die lästige Auseinandersetzen mit der Pflegekasse spart man sich mit einem Anbieter von Pflege-Boxen. Anbieter wie unser Partner Elder Aid stellen für Sie den Antrag bei der Pflegekasse und senden die gewünschten Pflegehilfsmittel jeden Monat bequem mit der Post zu Ihnen nach Hause. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Kostenlose Pflegehilfsmittel
Kostenlos mit Pflegegrad

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Was kann ich machen, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse abgelehnt wird?

Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, um über Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel zu entscheiden. Wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachkraft hinzugezogen wird. gibt es eine Fristverlängerung um zwei Wochen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss dies schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden. Erfolgt vor Ablauf der Frist keine Mitteilung mit einer Begründung, gilt der Antrag als genehmigt. Bei Ablehnung des Antrags können Sie gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

Kann man sich die Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?

Der Betrag für die Pflegehilfsmittel ist keine Pauschale, sondern die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten der tatsächlich gekauften Produkte. Wenn Sie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel für zehn Euro kaufen, können Sie sich die restlichen 30 Euro nicht auszahlen lassen und für einen anderen Zweck nutzen. Deshalb müssen Sie, wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst organisieren, immer in Vorkasse gehen und eine Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Quittungen.

Tipps für den Antrag der Pflegehilfsmittel

  1. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und vergessen Sie nicht, Ihre Versichertennummer und den Pflegegrad korrekt anzugeben. Sonst verzögert sich die Antragsstellung unnötigerweise.
  2. Beantragen Sie waschbare Bettschutzeinlagen. Viele Kassen erstatten die Kosten von bis zu vier Unterlagen pro Jahr, obwohl sie streng genommen nicht zu den Pflegehifsmitteln gehören.
  3. Überprüfen Sie die Laufzeit der Kostenübernahme, sodass Sie rechtzeitig den Folgeantrag stellen.
  4. Ihr Vorteil bei der Pflegehilfsmittel-Box: Elder Aid überprüft die Vollständigkeit des Antrags, erinnert Sie an den Folgeantrag und beantragt für Sie Zusatzleistungen wie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die eine häusliche Pflege erleichtern. Dazu zählen zum Beispiel Pflegebetten, Urinbeutel, Notrufsysteme, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen im Alltag unterstützen, aber sind nur für eine einmalige Benutzung gedacht. Die Produkte dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und Hygienebedingungen zu verbessern. Dazu gehören Mundschutz, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zuhause, ermöglichen mehr Selbstständigkeit und lindern Beschwerden. Sie werden bei der Pflegekasse beantragt und meistens nur leihweise zur Verfügung gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten, Waschsysteme, Hausnotrufsysteme, Urinflaschen und Lagerungsrollen.

Sind Pflegehilfsmittel kostenlos?

Pflegehilfsmittel sind für Angehörige oder zu pflegende Personen kostenlos und müssen einmalig bei der Krankenkasse beantragt werden. Gerne organisieren wir das für Sie - anschließend erhalten Sie monatlich Ihre Pflegehilfsmittelbox mit der Post.

Wie hoch ist die Pauschale für Pflegehilfsmittel?

Die Pauschale für Pflegehilfsmittel beträgt aktuell 40 Euro pro Monat. Während der Corona-Pandemie wurde die Pflegehilfsmittelpauschale durch eine Sonderregelung von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Seit Anfang 2022 sind es wieder 40 Euro monatlich. Für diesen Betrag können Sie entsprechende Produkte aus unserem Shop frei zusammenstellen.

Welche Pflegehilfsmittel kriegt man bei Pflegegrad 1?

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro (Mundschutz, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürze)
  • Technische Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind

Welche Pflegehilfsmittel kriegt man bei Pflegegrad 2?

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro (Mundschutz, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürze)
  • Technische Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind

Welche Pflegehilfsmittel kriegt man bei Pflegegrad 3?

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro (Mundschutz, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürze)
  • Technische Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind

Welche Pflegehilfsmittel kriegt man bei Pflegegrad 4?

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro (Mundschutz, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürze)
  • Technische Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind

Welche Pflegehilfsmittel kriegt man bei Pflegegrad 5?

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro (Mundschutz, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürze)
  • Technische Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind

Was sind die Voraussetzungen, um Pflegehilfsmittel zu beantragen?

Es gibt drei Voraussetzungen, um Pflegehilfsmittel beantragen zu können:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  • Die zu pflegende Person muss in der eigenen Wohnung, einer WG oder bei der Familie leben.
  • Der Pflegebedürftige wird (auch) von der Familie, Angehörigen, Bekannten oder privat gepflegt.

Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?

Zuerst wählen Sie in unserem Online Shop die passenden Pflegehilfsmittel aus. Danach geben Sie Ihre persönlichen Daten, die Daten der Pflegepersonen und Details zur Krankenversicherung ein und schon wird Ihnen die Box schnellstmöglich zugesandt. Wenn Sie Pflegehilfsmittel selbst beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, in Vorkasse gehen und die Produkte selbst besorgen.

Was ist in der Pflegehilfsmittelbox von Elder Aid enthalten?

In der Pflegehilfsmittelbox sind wahlweise Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe, Einwegschürzen, FFP2- Masken und Bettschutzeinlagen enthalten.

Warum ist die Pflegehilfsmittelbox von Elder Aid kostenfrei?

Die Pflegehilfsmittelbox von Elder Aid ist kostenlos, da die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel gesetzlich geregelt ist. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wir bieten unseren Kunden diesen kostenlosen Service, damit Sie keinen Antrag stellen müssen.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Auch wenn der Pflegedienst für die medizinische Pflege und Grundpflege vorbeikommt, haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Da die Angehörigen oder eine Betreuungskraft im Rahmen der sogenannten 24-Stunden Pflege die Produkte im Alltag benötigen, werden sie von den Pflegekassen finanziert.