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Feb. 28, 2024

Ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten: Rechtliche Aspekte und Beschäftigungsmodelle

Angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an Pflegeleistungen gewinnen ausländische Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden Pflege zunehmend an Bedeutung. Diese Entwicklung wirft jedoch nicht nur Fragen nach der praktischen Umsetzung, sondern auch nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den möglichen Beschäftigungsmodellen auf.

Was sind die Tätigkeiten von ausländischen Pflegekräften?

Die Aufgaben einer ausländischen Pflegekraft, wie beispielsweise einer polnischen Pflegekraft oder einer anderen osteuropäischen Pflegekraft, umfassen Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen sowie pflegerische Hilfen im Alltag und soziale Betreuung. Zu beachten ist, dass für die Behandlungspflege eine berufliche Qualifikation als Pflegefachkraft erforderlich ist. Die Behandlungspflege umfasst Tätigkeiten wie das Verabreichen von Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Verbandswechsel und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.

Wann ist eine 24-Stunden Betreuung durch eine ausländische Pflegekraft sinnvoll?

Die 24-Stunden Pflege stellt eine geeignete Lösung dar, wenn die Familie aufgrund von Zeitmangel oder räumlicher Entfernung die Betreuung auf Dauer nicht selbst übernehmen kann. Die Senioren können so in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, ohne dass die Familie einer Doppelbelastung ausgesetzt ist. Durch die Anwesenheit einer ausländischen Pflegekraft ist nicht nur die Erledigung der täglich anfallenden Arbeiten gewährleistet, sondern es ist auch ein Ansprechpartner vor Ort.

Arbeitgeber- oder Entsendemodell: Welches Beschäftigungsmodell für ausländische Betreuungskräfte passt am besten?

Die Suche nach einer ausländischen Pflegekraft erfordert sorgfältige Überlegungen. Es gibt zwei verschiedene Modelle: das Arbeitgebermodell, bei dem die Familie selbst zum Arbeitgeber wird, und das Entsendemodell, bei dem eine Vermittlungsagentur ein ausländisches Unternehmen beauftragt.

Das Arbeitgebermodell

Beim Arbeitgebermodell wird die Familie selbst zum Arbeitgeber und schließt mit der ausländischen Betreuungskraft einen Arbeitsvertrag ab. Dabei muss die Familie Arbeitszeitregelungen, Vergütung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Meldepflichten und die Unterbringung der Pflegekraft aus dem Ausland selbständig regeln. Vielen Familien ist das Arbeitgebermodell zu zeitintensiv, weshalb sie sich für das Entsendemodell entscheiden.

Das Entsendemodell

Beim Entsendemodell beauftragt die pflegebedürftige Person eine Vermittlungsagentur, die ein ausländisches Unternehmen einschaltet. Dieses entsendet eine Betreuungskraft, wobei die Vermittlungsagentur die Kommunikation und Organisation übernimmt. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollte auf eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 geachtet werden. Diese Richtlinie legt Rahmenbedingungen fest, an denen sich Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuungskräfte orientieren können. Der Standard definiert Kriterien für verbraucherfreundliche Verträge, die Prüfung von Dienstleistern, die Prüfung von Betreuungskräften sowie die Kundenberatung durch Pflegefachkräfte.

Was ist bei der Unterbringung von ausländischen Pflegekräften zu beachten?

Die Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Für die Unterbringung der Betreuungskraft gibt es Anforderungen, die erfüllt werden müssen:

1.Eigenes Zimmer

Das Zimmer muss Tageslicht haben, beheizbar, abschließbar und sauber sein. Die Pflegekraft sollte über ausreichend Stauraum für ihre persönlichen Dinge verfügen.

2. Zugang zu Küche und Bad

Die ausländische Pflegekraft muss rund um die Uhr uneingeschränkten Zugang zu Küche und Bad haben, benötigt aber keine eigenen Sanitärräume.

3. Internet und Fernsehen

Die ausländische Pflegekraft benötigt einen mobilen Internetzugang, um mit ihrer Familie in Osteuropa und ihrem Arbeitgeber (osteuropäisches Partnerunternehmen) in Kontakt bleiben zu können. Am besten eignet sich eine WLAN-Verbindung. Sollte dies nicht möglich sein, kommt auch ein Internetstick oder ein mobiler Hotspot in Frage. Ein eigener Fernseher ist nicht zwingend erforderlich, wird aber gerne gesehen.

4. Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln/Fahrrad/Auto

Im Idealfall sind öffentliche Verkehrsmittel in fußläufiger Entfernung erreichbar. Ist dies nicht der Fall, sollte ein Auto oder ein verkehrssicheres Fahrrad zur Verfügung stehen.

5. Freie Kost & Logis

Die ausländische Pflegekraft hat Anspruch auf freie Kost und Logis. In der Regel kocht sie für Ihren Angehörigen und sich selbst, anschließend wird gemeinsam gegessen. Bitte planen Sie hierfür ein entsprechendes Budget ein.

6. Haushaltsausstattung

Die Pflegekraft muss Zugang zu einer Waschmaschine und einer Wäschetrocknungsmöglichkeit (Trockner oder Wäscheleine) haben. Außerdem sollten haushaltsübliche Geräte und Reinigungsmittel wie Staubsauger, Eimer, Wischmopp, Besen und Lappen zur Verfügung stehen.

7. Pflegehilfsmittel

Bitte halten Sie Inkontinenzmaterial ( Einlagen, Betteinlagen) sowie Einmalhandschuhe und Handschuhe für die Betreuung Ihres Angehörigen bereit.

Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten für Pflegekräfte aus dem Ausland?

Für in Deutschland tätige Pflegekräfte, die in einem anderen EU-Land sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

  • Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag) darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten.
  • Die Pflegekraft hat Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche.
  • Zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen hat die Pflegekraft Anspruch auf eine ununterbrochene Mindestruhezeit von elf Stunden.

In den Arbeits- bzw. Auftragsverträgen mit der ausländischen Pflegekraft wird in der Regel Folgendes vereinbart

  • eine Arbeitszeit von ca. 40 Stunden pro Woche
  • eine tägliche Pausenzeit von zwei Stunden

Wenn mehr Pflege nötig ist: Das Pflegenetzwerk

Wenn in den Pausen, in der Freizeit oder am freien Tag der ausländischen Pflegekraft Unterstützung benötigt wird, empfiehlt es sich, ein so genanntes Pflegenetzwerk zu gründen. In einem Pflegenetzwerk teilen sich mehrere Personen oder Dienstleister die komplementäre Pflege. Ihr Mecasa-Kundenberater unterstützt Sie gerne beim Aufbau Ihres lokalen Netzwerks.

Kosten für ausländische Pflegekräfte

Die Kosten für ausländische 24-Stunden-Pflegekräfte setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wobei vor allem der Pflegegrad, die Deutschkenntnisse der Pflegekraft und die Intensität der Pflege eine Rolle spielen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Bei einem Pflegegrad 3 mit einer Einzelbetreuung durch eine Pflegekraft und mittleren Deutschkenntnissen belaufen sich die Kosten auf 2.739 € brutto. Nach Abzug möglicher Leistungen, die bei der Pflegekasse beantragt werden können, beträgt der Eigenanteil 1.984 € monatlich. Berechnen Sie hier die Kosten für Ihren individuellen Fall.

Fazit

Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden Pflege ist eine Möglichkeit, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Wichtig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und sich gut zu informieren, um eine qualitativ hochwertige Pflege zu ermöglichen.

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten übernehmen ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten?

Ausländische Pflegekräfte helfen beim Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen sowie bei der sozialen Betreuung. Für behandlungspflegerische Tätigkeiten ist eine berufliche Qualifikation erforderlich.

Wann ist eine 24-Stunden Betreuung durch ausländische Pflegekräfte sinnvoll?

Die 24-Stunden Pflege bietet sich an, wenn die Familie dauerhaft nicht selbstständig für die Betreuung sorgen kann. So können Senioren in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, ohne die Familie zu überlasten.

Welche Beschäftigungsmodelle gibt es für ausländische Pflegekräfte?

Es gibt das Arbeitgebermodell, bei dem die Familie selbst Arbeitgeber wird, und das Entsendemodell, bei dem eine Vermittlungsagentur ein ausländisches Unternehmen beauftragt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Unterbringung von ausländischen Pflegekräften?

Die Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer, Zugang zu Küche und Bad, Internet, Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, freie Kost und Logis sowie angemessene Haushalts- und Pflegehilfsmittel.

Wie sind die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für ausländische Pflegekräfte?

Für ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und zwischen zwei Einsätzen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen.

Wie hoch sind die Kosten für ausländische Pflegekräfte?

Die Kosten für eine ausländische 24-Stunden-Pflegekraft setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wobei vor allem der Pflegegrad, die Deutschkenntnisse der Pflegekraft und die Intensität der Pflege eine Rolle spielen.