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Okt. 12, 2024

Entschädigung für die Pflege von Angehörigen: Was steht mir zu?

Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, oft ohne dass Betroffene wissen, welche Unterstützung ihnen zusteht. Pflegekassen und Organisationen bieten jedoch vielfältige finanzielle Hilfen und Entlastungen an. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige verfügbar sind.

Diese Entschädigungen und Leistungen gibt es für Angehörige und Betroffene

Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Herausforderungen mit sich. Damit pflegende Angehörige und Betroffene nicht überfordert werden und Unterstützung in verschiedenen Bereichen erhalten, gibt es eine Reihe von Leistungen, die sowohl die Pflege als auch den Alltag erleichtern sollen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen:

Hilfe in der Hauswirtschaft

Ein Haushalt kann schnell zur Belastung werden, wenn zusätzlich die Pflege eines Angehörigen organisiert werden muss. Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Wohnungsreinigung, Waschen, Einkaufen oder Kochen kann daher eine große Entlastung darstellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Aufgaben zu delegieren:

  1. Familienmitglieder oder Freunde können sich die Aufgaben teilen.
  2. Minijob-Basis: Eine Person wird gegen Bezahlung eingestellt, zum Beispiel für Reinigungsarbeiten.
  3. Professionelle Reinigungsfirmen können diese Aufgaben übernehmen.

Hilfe in der Behandlungspflege

Wenn pflegebedürftige Menschen regelmäßige medizinische Hilfe benötigen, können ambulante Pflegedienste Aufgaben übernehmen wie z.B:

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Wundversorgung
  • Blutzucker messen
  • Insulinspritzen setzen

Diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Pflegeperson diese Aufgaben nicht übernehmen kann.

Hilfe bei der Grundpflege: Körperpflege, Essen und Trinken

Die Grundpflege umfasst wesentliche Tätigkeiten wie:

  • Hilfe beim Duschen, Baden oder Waschen
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Hilfe beim Essen und Trinken

Diese Aufgaben können von Familienmitgliedern oder Freunden, aber auch von professionellen Pflegekräften gegen Bezahlung übernommen werden.

Übernahme von Fahrten

Auch Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Tagespflege können finanziell unterstützt werden. Mit einer ärztlichen Verordnung können die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen werden. Fahrten zur Tagespflege oder Kurzzeitpflege werden ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.

Unterstützung bei Betreuung und Beschäftigung

Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur körperliche, sondern auch emotionale Unterstützung. Spaziergänge, Vorlesen, Spielen oder einfach nur Beaufsichtigung sind wichtige Elemente der Betreuung.

  1. Ehrenamtliche Betreuung: In vielen Gemeinden bieten Nachbarschaftshilfen oder Kirchen Besuchsdienste an.
  2. Professionelle Betreuung: Ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste oder die 24-Stunden Pflege können professionelle Unterstützung bieten.

Pflegekurse und Schulungen für Angehörige

Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten. In diesen Kursen werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für die Pflege wichtig sind. Sie geben praktische Tipps für den Umgang mit Pflegebedürftigen und zeigen Strategien auf, wie die körperlichen und seelischen Belastungen der Pflege besser bewältigt werden können. Häufige Inhalte von Pflegekursen sind:

  • Grundtechniken der Körperpflege
  • Umgang mit Pflegehilfsmitteln
  • Bewältigung von emotionalen Belastungen
  • Ergonomische Hebe- und Tragetechniken zur Vermeidung körperlicher Beschwerden

Zusätzlich zu den Pflegekursen besteht die Möglichkeit, eine individuelle Schulung zu Hause in Anspruch zu nehmen. Dabei kommt eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater direkt zu Ihnen nach Hause und passt das Training an die speziellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person an. Diese Maßnahme ist besonders hilfreich, wenn Sie mit besonderen pflegerischen Anforderungen konfrontiert sind, wie z.B. bei der Pflege von schwerkranken oder immobilen Menschen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Eine der größten Herausforderungen für pflegende Angehörige ist die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Es gibt jedoch verschiedene Modelle, die helfen können, diese Belastung zu reduzieren:

  • Flexible Arbeitszeiten: In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Arbeitszeit angepasst werden.
  • Telearbeit oder Homeoffice: Arbeit von zu Hause aus kann Pflegenden mehr Flexibilität bieten.
  • Teilzeitarbeit während der Pflegezeit: Hier können gesetzliche Regelungen wie die Familienpflegezeit genutzt werden.
  • Sonderurlaub oder Pflegezeit: Beschäftigte können bis zu 10 Tage Sonderurlaub nehmen, um eine akute Pflegesituation zu überbrücken.

Wichtig ist, mit dem Arbeitgeber offen über die Pflegesituation zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die Balance zwischen Pflege und Beruf zu erhalten.

Selbsthilfegruppen und Angehörigenkreise

Neben den praktischen Kursen spielen Selbsthilfegruppen und Angehörigenkreise eine wichtige Rolle bei der emotionalen Unterstützung pflegender Angehöriger. Hier können Sie sich mit Menschen in ähnlichen Situationen austauschen und sich gegenseitig unterstützen.

Adressen von Selbsthilfegruppen finden Sie beispielsweise unter:

In vielen Städten gibt es auch Gesprächskreise, die von Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden oder Pflegediensten organisiert werden. Hier können Sie sich in regelmäßigen Treffen mit anderen austauschen und über Probleme und Herausforderungen sprechen.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen, um ihre wichtige Aufgabe zu erleichtern. Diese Hilfen bieten nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern ermöglichen auch eine individuelle und flexible Gestaltung der Pflege. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und viele weitere Unterstützungsangebote, die Angehörige zur Bewältigung des Pflegealltags in Anspruch nehmen können.

Pflegegeld

Pflegegeld wird gewährt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen im häuslichen Umfeld pflegen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person. Das Pflegegeld kann flexibel verwendet werden und bietet finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege.

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Pflegesachleistungen

Wer für die Pflege professionelle Pflegedienste in Anspruch nimmt, kann die Pflegesachleistungen nutzen. Diese decken Leistungen wie Körperpflege, Betreuung oder Hilfen im Haushalt ab. Die Höhe hängt ebenfalls vom Pflegegrad ab und ergänzt oder ersetzt das Pflegegeld, wenn keine familiäre Pflege möglich ist. Eine Kombination mit dem Pflegegeld ist auch möglich.

  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Verhinderungspflege

Wenn die pflegende Person aufgrund von Urlaub oder Krankheit ausfällt, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese ermöglicht, dass ein Pflegedienst oder eine Ersatzperson die Pflege für bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 1.612 Euro jährlich.

Kurzzeitpflege

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in anderen dringenden Fällen kann es notwendig sein, die Pflege vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zu organisieren. Die Pflegekasse übernimmt für maximal acht Wochen im Jahr bis zu 1.774 Euro der Kosten für Kurzzeitpflege.

Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige können tagsüber oder nachts in Pflegeeinrichtungen betreut werden, während die Angehörigen eine Auszeit nehmen oder berufstätig sind. Die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragt werden.

Pflegehilfsmittel

Gratis Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, Notrufsysteme oder spezielle Matratzen, unterstützen den Alltag der Pflege. Verbrauchshilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel können monatlich bis zu 40 Euro kostenfrei bezogen werden.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, wie etwa Haushaltshilfe, Begleitdienste oder Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.

Pflegeunterstützungsgeld

Dieses kann bis zu zehn Tage lang bezogen werden, wenn eine akute Pflegesituation eintritt und eine Arbeitsfreistellung notwendig ist. Weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung wie die Kostenübernahme der 24-Stunden Pflege zu Hause können ebenfalls hilfreich sein, um die Pflege besser zu organisieren und abzusichern.

Pflegezeit

Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate teilweise oder ganz von der Arbeit freistellen lassen, um einen Angehörigen zu pflegen. Während der Pflegezeit für Angehörige bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und es besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Die Pflegezeit ermöglicht es, bis zu sechs Monate lang vollständig oder teilweise aus dem Job auszusteigen, um einen Angehörigen zu pflegen. Bei der Familienpflegezeit können bis zu zwei Jahre lang die Arbeitsstunden reduziert werden, wobei eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche besteht. Beide Modelle bieten flexible Lösungen, um die Pflege und die beruflichen Anforderungen besser miteinander zu verbinden.

Rentenpunkte für Pflegepersonen

Pflegende Angehörige haben das Recht, für ihre Pflegeleistung Rentenansprüche zu erwerben. Dies gilt, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflege mehr als 10 Stunden wöchentlich erfolgt. In diesem Fall können Rentenpunkte für die Pflege beansprucht werden.

Lesen Sie hier mehr über die Leistungen der Pflegekassen.

Leistungen abhängig vom Pflegegrad

Die Höhe der Leistungen und Unterstützungsangebote, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können, richtet sich in Deutschland nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen. Die Pflegegrade geben den Grad der Selbstständigkeit einer Person an und ersetzen seit 2017 die bisherigen Pflegestufen. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weiteren Unterstützungsleistungen durch die Pflegekassen.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade bewerten die Fähigkeit einer Person, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Sie werden nach einem Punktesystem durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen vergleichbaren Dienst bestimmt, der den Hilfebedarf einer Person in verschiedenen Lebensbereichen überprüft. Je weniger selbstständig eine Person ist, desto höher wird der Pflegegrad eingestuft.

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (z. B. schwerste körperliche und geistige Beeinträchtigungen)

Welche Leistungen können bei welchem Pflegegrad in Anspruch genommen werden?

Die Leistungen steigen mit zunehmendem Pflegegrad, um den wachsenden Pflegeaufwand zu berücksichtigen.

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld monatlich - 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen monatlich - 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Hausnotruf monatlich bis 25,5 € bis 25,5 € bis 25,5 € bis 25,5 € bis 25,5 €
Verhinderungspflege jährlich - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege jährlich - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Entlastungsbeitrag monatlich 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Tages- oder Nachtpflege monatlich - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich bis 40 € bis 40 € bis 40 € bis 40 € bis 40 €
Technische Hilfsmittel Ja Ja Ja Ja Ja
Wohnraumanpassung bis 4.000 € pro Maßnahme bis 4.000 € pro Maßnahme bis 4.000 € pro Maßnahme bis 4.000 € pro Maßnahme bis 4.000 € pro Maßnahme
Pflegeberatung Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja Ja Ja Ja Ja
Wohnraumzzuschuss monatlich 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Digitale Pflegeanwendungen (DIPA) monatlich bis 50 € bis 50 € bis 50 € bis 50 € bis 50 €
Vollstationäre Pflege im Heim monatlich 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €

Beispiel: Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter pflege?

Stell dir vor, deine Mutter ist nach einem Sturz plötzlich pflegebedürftig und hat die Pflegegrad 3. Sie ist nicht mehr in der Lage, sich selbst zu waschen, anzuziehen oder den Haushalt zu führen. Du entscheidest dich, die Pflege deiner Mutter zu übernehmen und sie zu Hause zu pflegen.

Welche Leistungen kannst du in Anspruch nehmen?

  1. Pflegegeld: Wenn du die Pflege selbst übernimmst, hast du Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 beträgt es 573 Euro monatlich und wird direkt an dich als Pflegeperson ausbezahlt. Dieses Geld ist eine finanzielle Anerkennung für die Pflegeleistung.
  2. Pflegesachleistungen: Wenn du Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigst, kannst du zusätzlich Pflegesachleistungen in Höhe von 1.432 Euro monatlich beantragen. Diese Leistungen decken zum Beispiel die Körperpflege oder die Medikamentengabe durch professionelle Pflegekräfte ab.
  3. Entlastungsbetrag: Zusätzlich kannst du einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Betreuung. Das hilft dir, deine Mutter nicht rund um die Uhr alleine pflegen zu müssen.
  4. Verhinderungspflege: Wenn du eine Auszeit brauchst, zum Beispiel für einen Urlaub oder bei eigener Krankheit, kannst du die sogenannte Verhinderungspflege beantragen. Mit dieser Leistung kannst du bis zu 1.612 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege durch andere Personen oder einen Pflegedienst nutzen.

Was musst du tun, um diese Leistungen zu erhalten?

Zunächst ist es wichtig, dass deine Mutter durch den Medizinischen Dienst begutachtet wird, um den passenden Pflegegrad zu erhalten. Diese Begutachtung kannst du bei der Pflegekasse deiner Mutter beantragen. Sobald der Pflegegrad bestätigt ist, kannst du das Pflegegeld und weitere Leistungen wie Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag direkt bei der Pflegekasse beantragen.

Falls die Belastung zu groß wird, gibt es zusätzliche Wege, wie du Unterstützung finden kannst. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel über wenn pflegende Angehörige nicht mehr können oder was passiert, wenn plötzlich ein Pflegefall auftritt.

Professionelle Unterstützung, wenn es nicht mehr geht

Wenn die Pflege eines Angehörigen nicht mehr stemmbar ist, gibt es auch die Möglichkeit, auf professionelle Pflegekräfte zurückzugreifen. Häusliche Betreuung (sog. "24 Stunden Pflege") ist eine Versorgungsform für unterstützungsbedürftige Menschen im eigenen zu Hause. Betreuungskräfte aus Osteuropa ziehen bei den hilfsbedürftigen Menschen ein und kümmern sich um die Grundpflege, Haushaltsführung und Alltagsbegleitung. Bei Mecasa finden Sie Informationen zur 24-Stunden-Pflege, die eine umfassende Betreuung und Unterstützung durch polnische Pflegekräfte bietet. Durch die Kombination von Angehörigenpflege und professioneller Unterstützung kann eine bessere Lebensqualität für die pflegebedürftige Person und den pflegenden Angehörigen geschaffen werden.

Fazit: Diese Entschädigung steht Ihnen als pflegender Angehöriger zu

Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Verantwortung, die ohne entsprechende Unterstützung schnell überfordern kann. Es ist wichtig, sich frühzeitig über Entlastungsangebote zu informieren und diese auch zu nutzen. Ob Pflegekurse, ambulante Pflegedienste oder Kurzzeitpflege - es gibt zahlreiche Hilfen, um pflegende Angehörige zu unterstützen und die eigene Gesundheit zu erhalten.

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Welche finanziellen Leistungen stehen mir zu, wenn ich einen Angehörigen pflege?

Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, Pflegehilfsmittel sowie Tages- und Nachtpflege.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich für die Pflege meines Angehörigen?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe des Angehörigen. Es reicht von 332 Euro (Pflegegrad 2) bis 947 Euro (Pflegegrad 5).

Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn einsetzen?

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich und kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel Haushaltshilfe oder Freizeitbegleitung verwendet werden.

Was ist Verhinderungspflege und wie kann ich sie beantragen?

Die Verhinderungspflege ermöglicht es, für bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflege zu organisieren, wenn Sie ausfallen. Die Kosten von bis zu 1.612 € werden von der Pflegekasse übernommen.

Wer kommt für die Kosten der Kurzzeitpflege auf?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 1.774 € pro Jahr.

Wie kann ich Pflegekurse für Angehörige nutzen?

Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an, in denen grundlegende Pflegetechniken vermittelt werden. Sie können auch eine individuelle Schulung zu Hause in Anspruch nehmen.

Kann ich weiter arbeiten, während ich einen Angehörigen pflege?

Ja, es gibt Regelungen wie die Pflegezeit und die Familienpflegezeit, die es ermöglichen, sich teilweise oder ganz von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Sie für bis zu 10 Tage erhalten, wenn Sie kurzfristig eine Pflege organisieren müssen.

Gibt es finanzielle Unterstützung für technische Pflegehilfsmittel?

Ja, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme, wenn diese notwendig sind.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie z.B Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Was sind Rentenpunkte für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, können Rentenpunkte erwerben, die ihre Rentenansprüche erhöhen.

Wer übernimmt die Fahrtkosten zu Ärzten und Pflegeeinrichtungen?

Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Pflegekasse übernimmt auch Fahrten zu Tagespflegeeinrichtungen.

Wie beantrage ich für einen Angehörigen Leistungen der Pflegeversicherung?

Zunächst muss der Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst festgestellt werden. Danach können Pflegegeld und andere Leistungen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Was passiert, wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist?

Wenn die Pflege zu Hause zu anstrengend wird, können professionelle Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Es gibt auch Möglichkeiten wie die 24-Stunden-Betreuung.