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Jan. 25, 2025

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftigkeit betrifft immer mehr Menschen, insbesondere in einer älter werdenden Gesellschaft. Aber was bedeutet es, pflegebedürftig zu sein? In diesem Blogbeitrag erklären wir, was Pflegebedürftigkeit bedeutet, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Leistungen Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit beanspruchen können.

Pflegebedürftigkeit Definition

Pflegebedürftigkeit ist ein Zustand, in dem ein Mensch aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Nach § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) gilt eine Person als pflegebedürftig, wenn sie wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt, zum Beispiel bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Pflegebedürftigkeit kann schleichend entstehen, z.B. durch altersbedingte Veränderungen, oder durch plötzliche Ereignisse wie Krankheit oder Unfall. Für Angehörige, die mit einem plötzlichen Pflegefall konfrontiert werden, kann dies eine große Herausforderung darstellen. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und sich über die notwendigen Schritte zu informieren.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt vor allem aufgrund des demografischen Wandels kontinuierlich an. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes werden im Jahr 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Das entspricht einem Anstieg von rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung stellt sowohl die Betroffenen als auch die Gesellschaft vor große Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung geeigneter Pflegeangebote und die Unterstützung pflegender Angehöriger. Wenn Sie als Angehöriger mit der Pflege eines Familienmitglieds beginnen, finden Sie in unserem Artikel „Angehörige pflegen“ wertvolle Tipps, wie Sie den Alltag besser bewältigen können.

Für viele Menschen stellt sich auch die Frage, wie sie ihre älteren Angehörigen zu Hause pflegen können, ohne dabei ihre eigene Lebensqualität zu verlieren. Es gibt viele Möglichkeiten, die Pflege zu Hause zu organisieren, sei es durch Unterstützung von ambulanten Diensten oder durch stundenweise Betreuung.

Wann ist man pflegebedürftig? [+ Beispiel]

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist. Dies kann in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftliche Versorgung der Fall sein. Nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist eine Person pflegebedürftig, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen für mindestens sechs Monate auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Ein wichtiges Kriterium ist dabei, dass die betroffene Person in mindestens zwei Bereichen des täglichen Lebens in erheblichem Maße Hilfe benötigt.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD), der die Schwere der Einschränkungen prüft. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen und des Hilfebedarfs gibt es fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 zeigt zwar einen gewissen Unterstützungsbedarf, bedeutet aber nicht automatisch, dass eine Person im klassischen Sinne pflegebedürftig ist.

Beispiel für Pflegebedürftigkeit

Nehmen wir als Beispiel Frau Müller, 82 Jahre alt, die aufgrund einer fortschreitenden Demenz zunehmend Schwierigkeiten hat, sich selbst zu versorgen. Sie benötigt Hilfe beim Ankleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und kann sich ohne Unterstützung nicht mehr fortbewegen. Auch ihre geistigen Fähigkeiten haben sich so weit verschlechtert, dass sie wichtige Alltagsentscheidungen nicht mehr treffen kann. In diesem Fall wäre sie nach den Kriterien des SGB XI pflegebedürftig und würde je nach Ausmaß ihrer Einschränkungen vom MD einen Pflegegrad 3 oder 4 erhalten.

Für Menschen mit Demenz, wie in diesem Beispiel, gibt es speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuungsangebote, die u.a. auch eine Demenzbetreuung beinhalten. Für stark pflegebedürftige Personen besteht zudem die Möglichkeit der Intensivpflege, wenn eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich ist.

Welchen Pflegegrad hat man bei einer Pflegebedürftigkeit?

Wenn eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird, stellt sich häufig die Frage nach dem Pflegegrad. Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung ein Betroffener im Alltag benötigt und welche finanziellen Leistungen ihm zustehen. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt wie oben erwähnt nach einer Begutachtung durch den MD, bei der der individuelle Hilfebedarf ermittelt wird. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit die pflegebedürftige Person in verschiedenen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder kognitiven Fähigkeiten auf Hilfe angewiesen ist.

Nicht jede Pflegebedürftigkeit führt automatisch zu einem Pflegegrad. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein bestimmtes Maß an Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden. Pflegegrade werden von 1 bis 5 vergeben, wobei Pflegegrad 1 für einen geringen Hilfebedarf und Pflegegrad 5 für einen sehr hohen Hilfebedarf rund um die Uhr steht. In unserem Artikel zum Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe erfahren Sie mehr darüber, wie sich die Einstufung in Pflegegrade von den früheren Pflegestufen unterscheidet.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt und wie kann man sie anerkennen lassen?

Die Feststellung und Anerkennung von Pflegebedürftigkeit erfolgt in einem strukturierten Verfahren, das sich je nach Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat) unterscheidet. Ziel ist es, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und gegebenenfalls einen Pflegegrad festzulegen.

Begutachtung bei gesetzlich Versicherten

Gesetzlich Versicherte stellen bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit der Begutachtung. Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung, um den Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen zu ermitteln. Anhand eines Punktesystems wird der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad gewährt wird.

Begutachtung bei Privatversicherten

Privatversicherte durchlaufen ein ähnliches Verfahren, allerdings übernimmt hier die MEDICPROOF GmbH - der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherer - die Begutachtung. Auch hier wird der Antrag bei der privaten Pflegeversicherung gestellt, die dann die Begutachtung durch einen MEDICPROOF-Gutachter einleitet. Der Ablauf der Begutachtung orientiert sich weitgehend an den Richtlinien des MD.

Der Weg zur Anerkennung

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist es wichtig, den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung frühzeitig zu stellen, da die Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Um das Verfahren zu erleichtern und sicherzustellen, dass der Antrag vollständig ist, können Sie sich an unserem Leitfaden “Pflegegrad richtig beantragen” orientieren.

Die Entscheidung der Pflegekasse wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Wird der Antrag abgelehnt oder entspricht der festgestellte Pflegegrad nicht den Erwartungen, kann Widerspruch eingelegt werden.

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige?

Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, die je nach Pflegegrad und persönlichen Bedürfnissen gewährt werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen.

Pflegegeld

Pflegegeld wird direkt an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden. Es dient der finanziellen Unterstützung der privaten Pflege.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen umfassen die Unterstützung durch professionelle ambulante Pflegedienste, die Leistungen wie Körperpflege oder medizinische Versorgung erbringen. Auch im Rahmen der 24-Stunden Pflege können durch eine polnische Haushaltshilfe Pflegesachleistungen abgerechnet werden.

Kurzzeitpflege

Ist eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, können Pflegebedürftige Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts auf Betreuung angewiesen sind, können die Tages- und Nachtpflege nutzen. Sie bietet Entlastung für Angehörige und professionelle Betreuung im Rahmen einer 12-Stunden Pflege.

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, z. B. durch Krankheit oder Urlaub, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflegekraft im Rahmen der Verhinderungspflege.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote wie Nachbarschaftshilfe oder Hilfen im Alltag verwendet werden.

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Diese können monatlich kostenlos bezogen werden.

Barrierefreies Wohnen

Um das Wohnen zu Hause zu erleichtern, können Pflegebedürftige Zuschüsse für den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung beantragen. Näheres dazu finden Sie unter „barrierefreies Wohnen“.

Diese Leistungen sind vielfältig und ermöglichen eine individuelle Gestaltung des Pflegealltags. Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie in den verlinkten Artikeln.

Fazit: Das versteht man unter Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das viele Menschen früher oder später persönlich oder im familiären Umfeld betrifft. In diesem Artikel haben wir erläutert, wie Pflegebedürftigkeit definiert wird, welche Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad erfüllt sein müssen und welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten können. Ob Pflegegeld, Kurzzeitpflege oder Entlastungsbetrag - die verschiedenen Unterstützungsangebote ermöglichen eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Betroffenen. Besonders wichtig ist es, den Pflegegrad frühzeitig zu beantragen, da die Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig, um die besten Lösungen für Ihre persönliche Situation zu finden.

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftigkeit beschreibt einen Zustand, in dem eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Dies betrifft Bereiche wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftliche Versorgung.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Pflegebedürftigkeit wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen geprüft. Privatversicherte durchlaufen ein ähnliches Verfahren durch die MEDICPROOF GmbH.

Wann gilt man als pflegebedürftig?

Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in mindestens zwei Bereichen des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedarf.

Was ist ein Pflegegrad und wie wird er festgestellt?

Ein Pflegegrad gibt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit an und reicht von 1 (geringer Hilfebedarf) bis 5 (höchster Pflegebedarf). Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den MD anhand eines Punktesystems ermittelt.

Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige?

Pflegebedürftige können Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, den Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für barrierefreies Wohnen erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder von einer Betreuungskraft im Rahmen der 24-Stunden Pflege unterstützt werden. Pflegesachleistungen hingegen umfassen die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder im Pflegeheim.

Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige können Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wenn sie selbst verhindert sind, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub. Außerdem gibt es den Entlastungsbetrag und Zugang zu Pflegekursen, die den Pflegealltag erleichtern können.