Wenn pflegende Angehörige nicht mehr können- Wege zur Entlastung
Pflegende Angehörige sind in der Regel Familienangehörige oder Lebenspartner, die sich liebevoll um die pflegebedürftige Person kümmern. Die Pflege findet häufig im häuslichen Umfeld statt und umfasst eine Vielzahl von Aufgaben. Pflegende Angehörige tragen wesentlich dazu bei, dass die betroffene Person zu Hause bleiben kann und leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Über 4 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt.
Überlastung von pflegenden Angehörigen
Pflegende Angehörige sind jedoch erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Die Vielfalt der Aufgaben, von der körperlichen Arbeit bis zur seelischen Betreuung, führt häufig zu Erschöpfungszuständen. Viele pflegende Angehörige vernachlässigen ihre eigene Gesundheit und leiden im Laufe der Zeit selbst unter gesundheitlichen Problemen. Irgendwann heißt es dann bei pflegenden Angehörigen: Ich kann nicht mehr! Steigende Anforderungen an die Pflege und mangelnde Unterstützung können zu Stress, innerer Einsamkeit und körperlichen Beschwerden führen.
Körperliche Anzeichen von Überlastung:
- Kopf-, Rücken-, Nacken- oder Kieferschmerzen
- Verspannungen
- Beschwerden im Herz-Kreislauf-System
- Hautprobleme
- Magenschmerzen oder Verdauungsprobleme
- Erhöhte Anfälligkeit für Infektionen
- Schlafstörungen
- Gewichtszunahme oder -abnahme
- Erschöpfung
Psychische Anzeichen von Überlastung:
- Antriebslosigkeit
- Innere Unruhe
- Gesteigerte Reizbarkeit oder Nervosität
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Gedächtnisprobleme
- Stimmungsschwankungen
- Panikattacken oder Angstzustände
- Anhaltende negative Gefühle wie Hilflosigkeit, Wut oder Trauer
- Suchtverhalten (Alkohol, Nikotin, Medikamente usw.)
Unterstützung und Leistungen für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige gibt es finanzielle und organisatorische Unterstützung, wenn sie wegen eigener Krankheit oder Erschöpfung die Pflege nicht mehr übernehmen können.
1. Pflegegeld
Pflegegeld erhält ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2, wenn er zu Hause von Angehörigen oder von einer polnischen Pflegekraft im Rahmen der sogenannten 24-Stunden Pflege betreut wird. In diesem Fall wird die Pflege z.B. durch Angehörige, Nachbarn oder osteuropäische Pflegekräfte, wie beispielsweise polnischen Pflegekräfte, erbracht. Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der über die Verwendung des Geldes selbst entscheidet.
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Zum Beispiel mit einer tage- oder stundenweisen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Man spricht dann von Kombinationsleistungen.
Zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent erhöht. Das bedeutet eine finanzielle Verbesserung für Pflegebedürftige. Eine weitere Anpassung des Pflegegeldes um 4,5 % erfolgt zum 1. Januar 2025.
Die gestaffelten Sätze nach Pflegegrad lauten wie folgt:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 572 Euro
- Pflegegrad 4: 764 Euro
- Pflegegrad 5: 946 Euro
2. Pflegesachleistung
Unter dem Begriff „Pflegesachleistungen“ versteht man finanzielle Mittel, die für die Pflege durch einen Pflegedienstleister mit Kassenzulassung verwendet werden können. Beispiele für solche Dienstleister sind ambulante Pflegedienste oder Altenheime. Für die Unterstützung durch private Pflege- und Betreuungskräfte wie 24-Stunden-Betreuungskräfte können diese Mittel nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden (erfahren Sie hier mehr zum Thema: Pflegesachleistungen in der 24-Stunden Pflege).
Die Pflegesachleistungen werden direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Pflegekasse abgerechnet. Die Leistungen werden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag bezahlt, der wiederum vom Pflegegrad abhängt. Im Falle einer Kombinationspflege kann anteilig noch Pflegegeld bezogen werden, falls die Pflegesachleistungen nicht vollständig beansprucht werden.
Pflegegrad 1 | 0 Euro pro Monat |
Pflegegrad 2 | 761 Euro pro Monat |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro pro Monat |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro pro Monat |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro pro Monat |
3. Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget
Der monatliche Entlastungsbetrag und das Entlastungsbudget sind zwei unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige.
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat. Das Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro jährlich steht ab dem 1. Januar 2024 speziell jungen Pflegebedürftigen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 zur Verfügung. Mit diesem Budget können individuelle Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Entlastungsbudget auf 3.539 Euro jährlich erhöht und gilt dann für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
4. Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Mittel zur Erleichterung der Pflege und Hygiene. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen Verbrauchsmitteln (z.B. Windeln oder Desinfektionsmittel) und technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett oder Rollator). Beide Arten von Pflegehilfsmitteln sollen die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen.
Die Kostenerstattung kann direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Antrag muss in der Regel nur einmal von der Kasse bewilligt werden. Der Pflegebedürftige erhält dann monatlich die benötigten Hilfsmittel. Verschiedene Dienstleister bieten entsprechende Abonnements an und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
5. Kurzzeitpflege als Atempause
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Hierfür steht ein Gesamtbetrag von 1.613 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
In Kombination mit nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann der Betrag auf insgesamt bis zu 3.224 Euro pro Jahr erhöht werden.
6. Entlastung durch Verhinderungspflege
Während die Kurzzeitpflege immer stationär erbracht wird, kann die Verhinderungspflege auch zu Hause in Anspruch genommen werden.
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf 42 Tage Verhinderungspflege pro Jahr bis zu einer Höhe von 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt wird.
Werden die Mittel der Verhinderungspflege nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, können sie stattdessen für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Für die Pflege in einer stationären Einrichtung stehen dann bis zu 3.224 Euro pro Jahr zur Verfügung.
7. Tagespflege und Nachtpflege
Die Tages- oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung. Sie ist besonders geeignet für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf ständige Betreuung angewiesen sind und nicht allein gelassen werden können.
Die Tages- und Nachtpflege bietet sich als Ergänzungsleistung an, wenn Angehörige tagsüber berufstätig sind oder Betreuungskräfte eine Pause benötigen. Bestimmte Pflegesituationen können eine Betreuung während der Nacht erforderlich machen. Zum Beispiel, wenn ein Demenzkranker nachts besonders aktiv ist, oder bei Patienten, die auch nachts medizinisch behandelt oder überwacht werden müssen.
8. Pflegeberatung
Wohlfahrtsverbände, Sozialdienste, Pflegestützpunkte und andere Dienstleister bieten kostenlose Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Sie informieren über die Organisation der Pflege, die Unterstützung durch die Pflegekassen und über Hilfsangebote in der Nähe. Außerdem helfen sie bei der Antragstellung und bei der Erstellung eines individuellen Pflegeplans. Die Beratung findet in der Regel zu Hause statt. Die Beratung kann mehrmals in Anspruch genommen werden, solange der Pflegebedarf besteht.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- bdb.zqp.de Übersicht über Beratungsangebote in Ihrer Nähe
- bvpp.org/anbieter freie Berater
- compass-pflegeberatung.de für Privatversicherte
AOK Familiencoach: Hilfe zur Selbsthilfe
Der AOK Familiencoach Pflege ist ein kostenloses Online-Selbsthilfeprogramm, das pflegenden Angehörigen hilft, den Pflegealltag besser zu bewältigen und Überlastungen vorzubeugen. Das Programm ist interaktiv, berücksichtigt individuelle Situationen und gibt Anregungen zur Selbstfürsorge. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein ähnliches Angebot besteht.
9. Auszeit für pflegende Angehörige
Urlaub und Erholung sind wichtig, um neue Kraft zu tanken. In bestimmten Fällen sind Vorsorgekuren oder medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll.
Wenn Sie mehr über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Artikel zum passenden Thema.
Selbstfürsorge im Fokus: Wie pflegende Angehörige Kraft schöpfen können
1. Psychische Belastung erkennen
Die Pflege von Angehörigen kann nicht nur körperlich, sondern auch psychisch sehr belastend sein. Rücken- und Gelenkschmerzen sind keine Seltenheit und mehr als die Hälfte der pflegenden Angehörigen zeigt Anzeichen einer Depression. Es ist wichtig, auf psychische Belastungssymptome zu achten und rechtzeitig Unterstützung zu suchen.
Hören Sie auf Ihren Körper und erkennen Sie, welche Bedürfnisse er signalisiert.
2. Bewusste Ruhe und Entspannung
Gönnen Sie sich im Alltag bewusst Momente der Ruhe und Entspannung, um Stress abzubauen. Probieren Sie Meditation oder Yoga oder entspannen Sie sich auf dem Sofa mit einem Buch oder bei einem Spaziergang in der Natur.
3. Zeit für sich selbst
Planen Sie bewusst Freiräume und Zeit für sich ein, um Momente zu schaffen, die nur Ihnen gehören. Regelmäßige Pausen sind wichtig, um Überlastung zu vermeiden. Gehen Sie Ihren Hobbys nach, treffen Sie sich mit Freunden oder machen Sie einen Ausflug.
4. Vermeidung von Multitasking
Erledigen Sie Aufgaben nacheinander, um Überlastung zu vermeiden. Multitasking ist nicht immer effizient und kann zusätzlichen Stress verursachen. Planen Sie genügend Zeit für jede Aufgabe ein.
5. Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen
Gespräche mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können eine wichtige Unterstützung sein. Selbsthilfe- oder Angehörigengruppen bieten Raum für Erfahrungsaustausch und Entlastung.
6. Psychologische Beratung in Anspruch nehmen
Bei starker Überlastung kann eine kostenlose und anonyme psychologische Online-Beratung hilfreich sein. Pflegende Angehörige sollten bei Bedarf nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
7. Prävention von körperlichen Beschwerden
Wissen, Fähigkeiten, Hilfsmittel und physische Unterstützung sind entscheidend, um körperliche Beschwerden bei der Pflege zu vermeiden. Pflegende Angehörige sollten Schulungen, Pflegekurse und geeignete Hilfsmittel in Anspruch nehmen, um ihre körperliche Gesundheit zu schützen.
8. Professionelle Unterstützung für die Pflege suchen
Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, die Pflege Ihres Angehörigen zu übernehmen, ist es ratsam, über eine 24-Stunden Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim nachzudenken (erfahren Sie hier mehr, wenn Sie vor der Wahl zwischen Pflegeheim oder 24-Stunden Pflege stehen sollten). Rufen Sie uns an, um Ihren Pflegebedarf zu besprechen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und individuelle Beratung an. Ebenfalls steht Ihnen unser kostenloser 24 Stunden Pflege Kosten Rechner zur Verfügung, wo Sie jederzeit mit wenigen Klicks die Kosten einer sogenannten 24-Stunden-Pflege zu Hause und die Höhe der möglichen Leistungen Ihrer Pflegekasse berechnen lassen können.
Fazit: Individuelle Lösungen und rechtzeitige Planung sind entscheidend
Die Pflegesituation von Angehörigen ist komplex und erfordert individuelle Lösungen. Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren, Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Pflegende Angehörige spielen im deutschen Pflegesystem eine zentrale Rolle, ihre Bedürfnisse und Rechte verdienen Beachtung und Anerkennung.
Eine Überforderung pflegender Angehöriger ist leider keine Seltenheit und es ist wichtig, frühzeitig Unterstützung zu suchen. Wenn Sie als pflegender Angehöriger denken ”Ich kann nicht mehr", dann denken Sie an die verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten, die genutzt werden können und suchen Sie Unterstützung im Rahmen einer Beratung.
FAQs - Häufige gestellte Fragen
Was sind die häufigsten Anzeichen für Überlastung bei pflegenden Angehörigen?
Die Anzeichen von Überlastung können von körperliche Anzeichen wie Kopf-, Rücken-, Nacken- oder Kieferschmerzen, Verspannungen, Schlafstörungen bis hin zu psychischen Anzeichen wie Antriebslosigkeit, innerer Unruhe und Konzentrationsschwierigkeiten reichen.
Welche finanziellen Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige können verschiedene finanzielle Leistungen beantragen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel für Pflege durch einen Pflegedienst, während Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.
Wie hoch ist das Pflegegeld und wie staffelt es sich nach Pflegegraden?
Die gestaffelten Sätze nach Pflegegraden reichen von 332€ (Pflegegrad 2) bis hin zu 947€ (Pflegegrad 5).
Welche Beträge stehen Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung?
Die monatlichen Beträge für Pflegesachleistungen variieren nach Pflegegrad und reichen von 689€ (Pflegegrad 2) bis hin zu 1.995€ (Pflegegrad 5).
Was ist der Entlastungsbetrag und das Entlastungsbudget?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € pro Monat, das Entlastungsbudget ist ein Jahresbudget und wird ab dem 1. Januar 2025 auf 3.539 € jährlich erhöht und gilt dann für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Welche Möglichkeiten gibt es für psychologische Unterstützung von pflegenden Angehörigen?
Kostenlose und anonyme psychologische Online-Beratung sowie Selbsthilfe- oder Angehörigengruppen bieten Unterstützung für pflegende Angehörige.
Welche Maßnahmen fördern bewusste Ruhe und Entspannung im Alltag für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige können bewusste Ruhe und Entspannung durch Aktivitäten wie Meditation, Yoga, Lesen oder Spaziergänge in der Natur fördern. Diese Momente helfen, Stress abzubauen und die eigene mentale Gesundheit zu stärken.
Warum ist rechtzeitige Planung entscheidend in der Pflegesituation?
Jede Pflegesituation erfordert individuelle Lösungen und rechtzeitige Inanspruchnahme von Unterstützung, um Überforderung zu vermeiden.