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Apr. 18, 2023

Wichtige Dokumente für den Pflegefall - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmacht, Organspendeausweis und Testament

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Warum brauche ich eine Patientenverfügung und was ist dabei zu beachten? Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel, damit Sie im Ernstfall gut vorbereitet sind und Ihre Wünsche richtig festgehalten wurden.

Die wichtigsten Schritte bei Eintritt eines Pflegefalls

Die eigene Lebenssituation einschätzen
Einschätzen, welche Unterstützung im Pflegefall benötigt wird und überlegen, wer im persönlichen Umfeld in einer schwierigen Situation am besten helfen kann.

Beratung einholen und selbstbestimmte Entscheidungen treffen
Fachliche Beratung in Anspruch nehmen, um eine eigenständige und fundierte Entscheidung treffen zu können. Immer die eigenen Wünsche und Bedürfnisse im Auge behalten und sich nicht von anderen beeinflussen lassen.

Wichtige Fragen klären
Wichtige Fragen klären, z.B. wer im Notfall benachrichtigt werden soll, wer sich um Finanzen und Vermögen kümmert, wer ein Pflegeheim oder eine Pflegekraft sucht und wer über medizinische Behandlungen entscheidet.

Gespräche mit Bevollmächtigten führen
Sprechen Sie frühzeitig mit dem Bevollmächtigten oder den Personen, die im Pflegefall wichtige Entscheidungen treffen sollen, und besprechen Sie alle wichtigen Punkte. Dabei ist es wichtig, auch eigene Wünsche und Vorstellungen klar zu kommunizieren.

Wichtige Dokumente ausfüllen und registrieren lassen
Relevante Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Organspendeausweis ausfüllen und beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und hochladen, damit sie im Ernstfall schnell gefunden werden.

Mit einem Testament den Nachlass regeln
Den eigenen Nachlass mit einem Testament regeln und so Streit in der Familie vermeiden. Dabei sollten alle wichtigen Punkte wie die Verteilung des Vermögens oder die Regelung von Eigentumsverhältnissen berücksichtigt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen in gesundheitlichen Angelegenheiten treffen und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann. Es ist wichtig, die Vorsorgevollmacht rechtzeitig auszufüllen, da sonst ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellt, der über die persönlichen Angelegenheiten entscheidet. Dies kann zur Folge haben, dass andere Entscheidungen getroffen werden, als vom Betroffenen gewünscht. Denn gerade wenn es um den sensiblen Bereich der persönlichen Gesundheit geht, hat jeder Mensch eigene Vorstellungen und Bedürfnisse.

Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Der Bevollmächtigte sollte so früh wie möglich bestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann bereits mit Erreichen der Volljährigkeit erstellt werden. Vertrauen ist bei der Auswahl entscheidend, aber die bevollmächtigte Person sollte auch durchsetzungsfähig sein, um Ihre Interessen gegebenenfalls gegenüber Ärzten und im Zweifelsfall auch vor Gericht durchsetzen zu können.

Wem soll ich eine Vorsorgevollmacht ausstellen?

Die Entscheidung, einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ist mit großer Verantwortung verbunden. Drängen Sie die zu bevollmächtigende Person nicht und geben Sie ihr Zeit, sich mit der neuen Aufgabe vertraut zu machen.

Tipp: Sie können auch verschiedene Personen für unterschiedliche Lebensbereiche bevollmächtigen. Zum Beispiel eine Person für die Finanzen und eine andere für die Gesundheit. Achten Sie aber darauf, dass die Zuständigkeiten in der Vorsorgevollmacht genau geklärt sind, um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Wenn die einzelnen Bereiche klar verteilt sind, ist es für die jeweiligen Bevollmächtigten einfacher, ihre Aufgabe im Namen der betroffenen Person zu erfüllen.

In jungen Jahren oder als Alleinstehender sind vor allem die Eltern geeignet. Ab dem 40. Lebensjahr sollten Nachbarn, Freunde, Kinder oder der Lebenspartner als Bevollmächtigte in Betracht gezogen werden. Das Alter des Bevollmächtigten spielt bei dieser Entscheidung eine entscheidende Rolle. Er oder sie sollte noch geistig klar und idealerweise in den nächsten Jahren gesundheitlich stabil sein. Andernfalls kann es passieren, dass der Bevollmächtigte vor Gericht als ungeeignet angesehen wird und trotzdem ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss. Um sich doppelt abzusichern, kann ein Kontrollbevollmächtigter bestellt werden, der in Ihrem Interesse handelt. Hierfür eignet sich z.B. ein Rechtsanwalt, der zusätzlich Ihre Rechte und Wünsche vertritt.

Kann ich die Vorsorgevollmacht selbst ausfüllen?

Sie können die Vorsorgevollmacht selbst ausfüllen oder von einem Notar ausfüllen lassen. Bei der notariellen Beurkundung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und haben selbst weniger organisatorischen Aufwand. Natürlich müssen Sie bereit sein, die Kosten des Notars zu tragen. Diese richten sich nach Ihrem Vermögen. Die Mindestgebühr beträgt 60 Euro, es können aber auch bis zu fünfstellige Beträge anfallen. Ein Beispiel: Bei einem Vermögen von 250.000 Euro fallen Kosten von ca. 300 Euro an.

Wer die Vorsorgevollmacht selbst ausfüllen möchte, findet im Internet entsprechende Vorlagen. Dabei sollte die Vorlage besonders ausführlich und rechtssicher sein. Das Team von Mecasa emphiehlt unseren Kunden regelmäßig die Muster der Stiftung Warentest.

Der Aufbewahrungsort ist entscheidend, denn im Falle eines Unfalls oder einer Verschlimmerung der Krankheit müssen die Dokumente sicher und auffindbar verwahrt werden. Ein Bankschließfach ist ungeeignet, da niemand außer Ihnen Zugang hat. Empfehlenswert ist die Hinterlegung in einem Vorsorgeregister für ca. 10 bis 20 Euro. Dort sind Ihre Daten gespeichert und können im Notfall schnell und unkompliziert abgerufen werden.

Was ist beim Ausfüllen der Vorsorgevollmacht zu beachten?

Bei der Ausfertigung der Vorsorgevollmacht ist zwischen dem Außenverhältnis und dem Innenverhältnis zu unterscheiden. Das Außenverhältnis betrifft alle Vertretungen nach außen, also gegenüber Ärzten, Versicherungen oder der Justiz. Das Innenverhältnis betrifft die Regelungen zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person. Hier geht es darum, ab wann die bevollmächtigte Person Verantwortung übernehmen darf und welche Aufgaben sie genau übernimmt.

Schließlich ist es wichtig zu wissen, dass eine selbst verfasste Bankvollmacht manchmal nicht ausreicht je nachdem bei welcher Bank Sie Kunde sind. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Bank, welche Formulare erforderlich sind. Außerdem sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihre Bankgeschäfte über Ihren Tod hinaus einer anderen Person übertragen möchten. Wenn Sie möchten, dass Ihr Bevollmächtigter einen Kredit aufnimmt, muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden.

Tipp: Ob und auf welche Weise Sie eine Vollmachten gestalten, ist allein Ihre Sache. Lassen Sie sich nicht von Außenstehenden unter Druck setzen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Betreuung bedeutet nicht Entmündigung. Die Betreuerin oder der Betreuer steht der betroffenen Person unterstützend zur Seite und hat dafür zu sorgen, dass die betroffene Person so weit wie möglich selbstständig handeln und entscheiden kann. Ziel der Betreuung ist, dass die betreute Person in Zukunft wieder selber entscheiden kann und bis dahin sein Wille und seine Wünsche gewahrt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht? Bei einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte ohne gerichtliches Verfahren für den Betroffenen handeln, sobald dieser nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Eine Betreuungsverfügung ist lediglich eine Anregung an das Gericht. Das Gericht entscheidet, ob eine Betreuung erforderlich und die vorgeschlagene Person geeignet ist.

Eine Betreuungsverfügung ist auch dann sinnvoll, wenn der in der Vorsorgevollmacht ausgewählte Bevollmächtigte nicht zur Verfügung steht. Dies kann der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte geschäftsunfähig ist, die Betreuung ablehnt oder bereits verstorben ist. Dann wird der Betreuer ohne Betreuungsverfügung vom Gericht bestellt. Gerade bei altersbedingten psychischen Erkrankungen ist Stabilität wichtig, d.h. eine vertraute Person im Umfeld, die relevante Entscheidungen trifft, sorgt für Entspannung und Stabilität. Gibt es im näheren Umfeld niemanden, der für diese Aufgabe in Frage kommt, kann man sich an die Kirche, Betreuungsvereine oder einen Rechtsanwalt wenden. Dies ist manchmal sinnvoll, wenn familiäre Konflikte bestehen und ein Außenstehender die Aufgaben besser lösen und im Sinne des Betroffenen handeln kann.

Was kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden?

Eine Betreuungsverfügung kann beispielsweise festlegen, an welchem Ort man gepflegt werden möchte. Es kann auch ein bestimmtes Pflegeheim oder eine bestimmte Pflegeperson benannt werden. Außerdem können Verträge abgeschlossen oder gekündigt werden. Wenn der Betreuer das Vermögen des Betreuten verwaltet, darf er nur in dessen Interesse handeln. So muss das Geld auf einem gesonderten Konto verwaltet werden und Geschenke an Freunde und Verwandte im Namen des Betroffenen müssen sich in einem angemessenen Rahmen halten. Die Verabreichung von Medikamenten gehört nicht zum Aufgabenkreis des Betreuers und muss vom Gericht genehmigt werden.

Wie wird der in der Betreuungsverfügung bestimmte Betreuer überprüft?

Für die Bestellung eines Betreuers sind drei Schritte erforderlich: ein medizinisches Gutachten, ein soziales Gutachten und ein persönliches Gespräch. Das medizinische Gutachten wird von einem Psychiater oder Neurologen erstellt. Das soziale Gutachten erfasst die Lebensumstände und entscheidet so, wer als Betreuer in Frage kommt. Schließlich führt der Richter des Vormundschaftsgerichts ein persönliches Gespräch mit dem Betroffenen und ermittelt seinen Willen. Dieses Verfahren kann zwischen zwei und sechs Monaten dauern. In dringenden Fällen kann aber auch ein Eilverfahren beantragt werden, bei dem in der Regel eine Person aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt wird. Dieses Eilverfahren dauert nur wenige Tage.

Wird eine rechtliche Betreuung angeordnet, entstehen Kosten. Übersteigt das Vermögen des Betreuten 25.000 Euro, erhebt das Gericht eine Gebühr von 10 Euro je angefangene 5.000 Euro, mindestens jedoch 200 Euro. Bestellt das Gericht einen ehrenamtlichen Betreuer, kann dieser die jährliche Aufwandspauschale von 399 Euro geltend machen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorkehrungen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. In der Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen. Dies kann zum Beispiel nach einem schweren Schlaganfall, bei einer unheilbaren Erkrankung im Endstadium oder bei einer Hirnschädigung der Fall sein. Da es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt, ist es wichtig, dass Sie sich vorher darüber im Klaren sind, was Ihr persönlicher letzter Wille ist. Dazu können Gespräche mit Freunden, der Besuch von Vorträgen oder die Beratung durch den Hausarzt beitragen.

Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?

Die Ärzte müssen sich an Ihre Wünsche in der Patientenverfügung halten. Fehlt eine Patientenverfügung, entscheidet der Arzt nach eigenem Ermessen. Deshalb ist es wichtig, eine Patientenverfügung nicht nur allgemein auszufüllen, sondern auch so konkret und detailliert wie möglich zu formulieren. Wenn Sie also vorhaben, Ihre Patientenverfügung selbst zu verfassen, sollten Sie von Formulierungen wie “Wenn mein Leben einmal nicht mehr erträglich ist, ...“ absehen. „Wenn mein Zustand unwürdig ist, ...“. Ein unerträglich empfundenes Leben oder ein unwürdiger Zustand sind keine objektiven Beschreibungen eines Gesundheitszustandes. Jeder Mensch kann darunter etwas anderes verstehen. Bleibt dies unklar, muss der Arzt entscheiden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Oft haben Ärzte Angst vor rechtlichen Konsequenzen und verzichten deshalb auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Beugen Sie dem vor, indem Sie Ihre Patientenverfügung rechtssicher formulieren.

Die Patientenverfügung muss nicht handschriftlich verfasst werden, sondern kann auch am Computer ausgefüllt werden. Empfehlenswert ist die Version der Stiftung Warentest. Die ausgefüllte Vorlage kann zusammen mit Ihren anderen Dokumenten im Vorsorgeregister registriert werden. Sie können ein Exemplar auch bei Ihrem Hausarzt hinterlegen. Bei schweren oder chronischen Krankheiten ist es sinnvoll, ein zusätzliches Schreiben beizulegen, das mit dem Hausarzt besprochen wird und die Wünsche und Behandlungen im Zusammenhang mit der Krankheit genau festlegt.

Aktive und passive Sterbehilfe

Im Zusammenhang mit Patientenverfügungen tauchen immer wieder die Begriffe aktive und passive Sterbehilfe auf. Doch was ist der Unterschied und was hat die Patientenverfügung damit zu tun? Von aktiver Sterbehilfe spricht man, wenn jemand den Sterbewilligen direkt tötet. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Arzt seinem Patienten auf dessen Wunsch hin eine tödliche Spritze verabreicht. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Bei der passiven Sterbehilfe werden dagegen lebenserhaltende Maßnahmen beendet oder reduziert. Genau dies kann in einer Patientenverfügung festgelegt und damit ein Behandlungsabbruch angeordnet werden.

Was ist eine Generalvollmacht?

Es ist auch möglich, eine Generalvollmacht zu verfassen, in der alle Angelegenheiten geregelt werden. Sie umfasst z.B. die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Folgende Fälle sind jedoch nicht automatisch abgedeckt:

  • Zustimmung zu lebensbedrohlichen Operationen
  • Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Ablehnung einer Behandlung
  • Zustimmung zur Organspende

Es ist daher ratsam, alle Dokumente mit Bedacht und großer Sorgfalt auszufüllen.

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Wie funktioniert der Organspendeausweis?

Auf dem Organspendeausweis können Sie der Organ- und Gewebespende zustimmen oder sie ablehnen. Es ist möglich, nur bestimmte Organe oder Gewebe zur Spende freizugeben. Es ist auch möglich, einen Angehörigen zu benennen, der nach dem Tod entscheiden soll. Eine weitere Voraussetzung für die Entnahme von Organen und Geweben ist der Hirntod. Dieser muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Danach wird der Patient bis zur Organentnahme künstlich beatmet. Ein hirntoter Mensch empfindet keine Schmerzen, da das Gehirn vollständig ausgefallen ist und somit keine Schmerzreize empfangen kann. Erst während der Operation wird entschieden, ob die Organe weiter verwendet werden. Haben die Ärzte das Organ entnommen, wird es steril in einer Kühlbox verpackt und so schnell wie möglich zum Empfänger gebracht. Je schneller das Organ transplantiert werden kann, desto größer sind die Erfolgschancen. Das gespendete Gewebe kann für eine spätere Verwendung konserviert und gelagert werden. Nach der Operation wird der Verstorbene gereinigt und die Wunden werden abgedeckt. So können sich die Angehörigen noch einmal von dem Verstorbenen verabschieden. Die Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zum Ablauf haben, fragen Sie Ihren Hausarzt.

Warum ist ein Testament sinnvoll?

Die Aufteilung des Vermögens innerhalb der Familie vor dem Tod ist vor allem für die Hinterbliebenen sinnvoll, da Streitigkeiten vermieden werden. Manchmal sind die nächsten Verwandten emotional nicht die engsten. Daher ist das Testament ein Mittel, um sein Vermögen gerecht und freiwillig zu vererben. Sind mehrere Personen gesetzliche Erben, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Da Entscheidungen über Immobilien oder Unternehmen oft einstimmig getroffen werden müssen, ist die Festlegung der Funktionen im Unternehmen durch das Testament elementar.

Die Rechtsprechung unterscheidet fünf Erbordnungen. Die erste Ordnung und damit die ersten Erben in der Erbfolge sind Kinder, Enkel und Urenkel. Die zweite Ordnung bilden Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Danach kommen weitere Verwandte, deren Ansprüche von der jeweiligen Familienkonstellation abhängen. Wenn Sie keine Kinder haben, ist es umso wichtiger, Ihren Nachlass zu regeln. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie allein erben. Ohne Testament haben die Eltern und Geschwister des Verstorbenen Anspruch auf das Vermögen. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten Geld oder Immobilien verschenken, vermeiden Sie die Erbschaftssteuer. Für Ehegatten gilt in der Regel ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Was muss in einem Testament stehen, damit es gültig und rechtskräftig ist?

Auch wenn sich die wenigsten Menschen gerne mit dem Tod beschäftigen, ist es wichtig, vorzusorgen und an die Zukunft zu denken. Um ein rechtsgültiges Testament zu verfassen, sind verschiedene Dinge zu beachten. Ein Testament muss handschriftlich, eigenhändig und leserlich geschrieben sein. Es muss das Datum, den Ort, den Namen und die eigene Unterschrift enthalten. Das Testament muss klar formuliert sein, damit es nicht missverstanden werden kann. Es kann nur an Personen vererbt werden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits am Leben sind.

Welche Rolle spielt der digitale Nachlass im Testament?

Heutzutage sind nicht nur Verträge auf Papier relevant, sondern auch Abonnements im Internet, Bitcoins und Online-Verträge. Dieser digitale Nachlass geht rechtlich auf Ihre Erben über. Deshalb sollten Sie solche Verträge in Ihrem Testament erwähnen. Außerdem sollte man sich darüber im Klaren sein, was mit den eigenen sozialen Netzwerken geschehen soll und ob man einen Dritten damit beauftragen möchte, diese zu löschen. Gleiches gilt für die eigene Website oder den eigenen Blog. Hier sollten Passwörter gesondert notiert werden. Bei einem großen digitalen Nachlass ist es sinnvoll, sich an einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu wenden.

Wenn Sie Ihr Testament ohne notarielle Hilfe verfassen, empfiehlt es sich, es beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. So kann es nicht verloren gehen. Alternativ können Sie Ihr Testament auch gemeinsam mit einem Notar errichten. Die Kosten des Notars richten sich in diesem Fall nach dem Privatvermögen.

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Welche Dokumente sind für die Vorsorge im Alter relevant?

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmacht, Organspendeausweis und Testament helfen, sich abzusichern, Aufgaben zu verteilen und Familienstreitigkeiten zu vermeiden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine andere Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen Aufgaben erledigt, gesundheitliche Entscheidungen trifft und rechtsverbindliche Erklärungen abgibt.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist lediglich ein Vorschlag an das Gericht, wer als Betreuer eingesetzt werden soll. Dadurch wird die Chance erhöht, dass eine vertraute Person sich im Alter um Sie kümmert.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über medizinische und lebenserhaltende Maßnahmen zu entscheiden.

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht umfasst alle Angelegenheiten, also z.B. die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Es empfiehlt sich jedoch die Dokumente einzeln auszufüllen, da in der Generalvollmacht wichtige Details untergehen können.

Warum wird ein Organspendeausweis benötigt?

Auf dem Organspendeausweis können Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder widersprechen. Es ist auch möglich, nur bestimmte Organe oder Gewebe zur Spende freizugeben.

Warum wird ein Testament benötigt?

Das Vermögen vor dem Tod innerhalb der Familie zu verteilen, ist vor allem für die Hinterbliebenen sinnvoll, weil es Streitigkeiten vermeidet und das Vermögen nach Ihrem Willen verteilt.