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Jan. 15, 2025

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind eine wichtige Möglichkeit, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. In diesem Blogartikel werden die verschiedenen Aspekte der zusätzlichen Betreuungsleistungen von den Voraussetzungen über die Abrechnung bis hin zu konkreten Beispielen ausführlich erläutert.
Zusätzliche Betreuungsleistungen

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?

Im PSG II ist festgelegt, dass alle Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen gemäß §43b SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen haben, unabhängig von der Art oder Schwere der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades. Dazu werden in den Pflegeheimen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt. Um diesen Zuschlag zu erhalten, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, in der Regel zusammen mit dem Antrag auf stationäre Pflege.

Auch in der häuslichen Pflege gibt es entsprechende Leistungen nach § 45b SGB XI, den so genannten Entlastungsbetrag. Dieser unterstützt pflegende Angehörige mit 125 Euro monatlich und setzt ebenfalls einen bewilligten Pflegegrad (1 bis 5) voraus.

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Angebote, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten sollen. Sie umfassen die Unterstützung im Alltag, die Betreuung und die Förderung der Selbstständigkeit. Ziel dieser Leistungen ist es, den Pflegebedürftigen eine höhere Lebensqualität zu ermöglichen und den Angehörigen mehr Freiräume zu schaffen.

Neben § 45b SGB XI ist auch § 43 SGB XI relevant, der die allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen definiert, auf die Pflegebedürftige Anspruch haben.

Beispiele für solche Leistungen sind

  • Beschäftigung für Senioren: Aktivitäten, die den Tag strukturieren und die geistige oder körperliche Fitness fördern. Beschäftigung für Senioren kann vielfältig sein und umfasst Aktivitäten wie Gedächtnistraining, leichte Gymnastik, kreatives Basteln, gemeinsames Kochen oder Gartenarbeit, die sowohl den Tag strukturieren als auch die geistige und körperliche Fitness fördern.
  • Demenzbetreuung: Speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz abgestimmte Angebote. Die Demenzbetreuung umfasst speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnittene Aktivitäten wie Gedächtnistraining, Musiktherapie, Bewegungsübungen, kreatives Malen oder Spaziergänge.
  • Verhinderungspflege: Betreuung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Verhinderungspflege bietet eine Entlastung für pflegende Angehörige, indem sie die Betreuung eines Pflegebedürftigen übernimmt, wenn diese vorübergehend verhindert sind, etwa durch Krankheit oder Urlaub.
  • Stundenweise Seniorenbetreuung: Flexible Betreuung für kürzere Zeiträume. Die stundenweise Seniorenbetreuung bietet flexible Unterstützung für kürzere Zeiträume, ideal für Angehörige, die vorübergehend entlastet werden möchten. Sie umfasst vielfältige Aktivitäten wie Gesellschaft leisten, Begleitung zu Terminen oder kleine Hilfen im Alltag, die individuell auf die Bedürfnisse der Senioren abgestimmt.
  • Tages- oder Nachtpflege: Teilstationäre Pflegeangebote, die die Pflege zu Hause ergänzen. Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeangebote, die eine ideale Ergänzung zur häuslichen Pflege darstellen. Sie ermöglichen pflegebedürftigen Menschen tagsüber oder nachts eine professionelle Betreuung und entlasten gleichzeitig pflegende Angehörige.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Betreuung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Dieses Angebot ermöglicht eine umfassende Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, bis eine Rückkehr in die gewohnte Umgebung organisiert werden kann.
  • Ambulante Pflegedienste: Unterstützung im eigenen Zuhause durch professionelle ambulante Pflegedienste. Ambulante Pflegedienste bieten professionelle Unterstützung direkt im eigenen Zuhause, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten. Diese Dienstleistungen umfassen Hilfe bei der Körperpflege, medizinische Versorgung und Unterstützung im Haushalt, individuell angepasst an die Bedürfnisse der Betroffenen.
  • Entlastungsbetrag: Finanzielle Unterstützung für zusätzliche Betreuungsleistungen. Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich dient der Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen.

Was zählt zu den zusätzlichen Betreuungsangeboten für Pflegebedürftige?

Zusätzliche Betreuungsleistungen sollen Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und bieten vielseitige Aktivitäten wie kreative Beschäftigung oder Bewegungsangebote. Betreuungskräfte berücksichtigen dabei die individuelle Verfassung und die tagesaktuelle Gesundheit der Pflegebedürftigen. Beispiele für Betreuungsangebote sind:

  • Spaziergänge, Ausflüge, Bewegungsübungen oder Tanzen
  • Handwerkliche Tätigkeiten, Gartenarbeit, Basteln oder Malen
  • Erinnerungs- oder Fotoalben gestalten, Musik hören, singen oder musizieren
  • Kochen, backen, Gesellschaftsspiele, lesen und vorlesen
  • Besuche von kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen
  • Präsenz, um Sicherheit, Orientierung und emotionale Unterstützung zu bieten

In der häuslichen Pflege ergänzen weitere Leistungen den Alltag, etwa Einkäufe, Begleitung zu Arztterminen, Reinigung der Wohnung oder spezielle Angebote für Demenzerkrankte. Auch stundenweise Tagesbetreuung, Mobilisierung und die Einbindung von Pflegebegleitern zählen dazu.

Zusätzlich können Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen genutzt werden.

Wie hoch sind die zusätzlichen Betreuungsleistungen?

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen betragen 125 Euro pro Monat für pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Dieser Betrag kann für Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen verwendet werden, die insbesondere der Unterstützung im Alltag und der Entlastung pflegender Angehöriger dienen.

Wie werden zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt?

Seit dem Inkrafttreten des PSG II müssen Bewohner stationärer Einrichtungen einen eigenen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Leistungen bereits vor dem 01.01.2017 in Anspruch genommen wurden, da sie zuvor automatisch von den Einrichtungen mit den Pflegekassen abgerechnet wurden. Antragsformulare für den Vergütungszuschlag gibt es auf den Webseiten der Pflegekassen.

Bei häuslicher Pflege muss der Pflegebedürftige keinen gesonderten Antrag stellen, da ab Pflegegrad 1 ein Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen besteht. Da es sich um einen zweckgebundenen Beitrag handelt, müssen Quittungen und Rechnungen über die in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es erfolgt keine pauschale Auszahlung, sondern eine Erstattung der anerkannten Kosten.

Fällt es dem Pflegebedürftigen schwer, dies selbst zu erledigen, kann eine Abtretungserklärung verwendet werden. Diese überträgt die Ansprüche auf den Pflegedienst oder einen zugelassenen Leistungserbringer, der dann mit der Pflegekasse abrechnet.

Welche Voraussetzungen gibt es für zusätzliche Betreuungsleistungen?

Um die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch nehmen zu können, müssen Pflegebedürftige folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Pflegegrad 1 bis 5: Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben.
  • Betreuungsbedarf: Es muss ein tatsächlicher Bedarf an zusätzlicher Betreuung und Aktivierung bestehen, z. B. aufgrund einer Demenzerkrankung oder anderer Einschränkungen im Alltag.
  • Wohnsituation: Bei häuslicher Pflege wird die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einem privaten Wohnumfeld versorgt. Bei stationärer Pflege sind die Leistungen nach den jeweiligen Bestimmungen in den Pflegeeinrichtungen zu beantragen.
  • Antragstellung: Pflegebedürftige müssen einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen stellen, entweder selbst oder durch eine Abtretungserklärung an einen Dienstleister.

Die Leistungen müssen zweckgebunden eingesetzt werden, so dass nur die nachweislich für die Betreuung entstandenen Kosten erstattet werden.

Zusätzliche Betreuungsleistungen durch Privatpersonen

Zusätzliche Betreuungsleistungen können grundsätzlich von Privatpersonen erbracht werden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Pflegekasse erstattet die Kosten nur, wenn die Leistungen von anerkannten Anbietern oder von qualifizierten Pflegekräften erbracht werden. Privatpersonen können den Entlastungsbetrag also nur erhalten, wenn sie zum Beispiel für einen anerkannten sozialen Hilfsdienst oder Nachbarschaftshelfer tätig sind. In diesem Fall wird die Leistung über den Dienst abgerechnet und kommt somit der betroffenen Person zugute. Erbringt eine Privatperson (z. B. ein Angehöriger oder eine Laienpflegekraft) die Pflegeleistungen, muss diese Person in der Regel über eine entsprechende Qualifikation oder Ausbildung verfügen, um als geeignete Betreuungskraft anerkannt zu werden. In bestimmten Fällen kann die Pflegekasse die Kosten übernehmen, wenn die Betreuungskraft nachweislich in der Lage ist, die notwendigen Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen durchzuführen und die Pflegekasse dies genehmigt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Betreuungsleistungen ordnungsgemäß dokumentiert und die Quittungen bzw. Rechnungen nach Inanspruchnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Was sind niederschwellige Betreuungsleistungen?

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI und die niederschwelligen Betreuungsangebote sind miteinander verknüpft, da sie ähnliche Ziele verfolgen: die Unterstützung und Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Niederschwellige Betreuungsleistungen sind Hilfsangebote, die Pflegebedürftigen eine einfache und unbürokratische Unterstützung bieten, um ihre Lebensqualität zu steigern. Diese Leistungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten, ohne dass eine komplexe Pflege oder medizinische Betreuung erforderlich ist. Sie sollen die Selbstständigkeit der Betroffenen fördern und bieten Unterstützung im sozialen Bereich, bei der Aktivierung oder bei der Betreuung.

Zu den typischen Maßnahmen gehören:

  • Stundenweise Seniorenbetreuung: Hierbei handelt es sich um Betreuung und Grundpflege für mehrere Stunden, bei der die Pflegebedürftigen Gesellschaft erhalten und bei Aktivitäten des Alltags unterstützt werden.
  • Demenzbetreuung: Diese Leistungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz abgestimmt. Sie beinhalten unter anderem Begleitung bei Alltagsaktivitäten, Förderung der geistigen Fitness oder leichte Beschäftigung.
  • Beschäftigung und Aktivierung: Dazu zählen Angebote, die darauf abzielen, die körperliche oder geistige Fitness zu fördern, wie leichte Bewegungsübungen oder Gedächtnistraining.

Wie viel Geld erhält man für niederschwellige Betreuungsleistungen?

Für die Nutzung niederschwelliger Betreuungsleistungen steht dem Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann für anerkannte Leistungen genutzt werden, die als niederschwellig gelten. Dies umfasst beispielsweise die stundenweise Seniorenbetreuung oder die Demenzbetreuung. Es besteht außerdem die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Höchstbetrags für ambulante Pflegesachleistungen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote zu verwenden, anstelle für Pflegesachleistungen. Der Betrag für Pflegesachleistungen variiert je nach Pflegegrad, wodurch sich auch der maximal mögliche Einsatz für niedrigschwellige Betreuungsangebote entsprechend unterscheidet.

Beispiel für niederschwellige Betreuungsleistungen

Nehmen wir an, ein Pflegebedürftiger im Pflegegrad 2 benötigt Unterstützung bei der stundenweisen Seniorenbetreuung. Ein externer Anbieter kommt für zwei Stunden pro Woche, um den Pflegebedürftigen zu begleiten, mit ihm spazieren zu gehen und ihm bei leichten Aktivitäten wie dem Mittagessen zu helfen. Diese Betreuung kostet insgesamt 120 Euro pro Monat. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann dafür vollständig verwendet werden, sodass der Pflegebedürftige keine eigenen Kosten tragen muss.

Fazit: Das sollte man zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen wissen

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Sie bieten vielfältige Angebote wie Beschäftigung, Demenzbetreuung und flexible Hilfsmaßnahmen, die je nach Bedarf und Pflegegrad in Anspruch genommen werden können. Die Leistungen sind klar geregelt und werden durch die Pflegekasse unterstützt, wobei pflegebedürftige Personen entweder selbst oder durch einen anerkannten Dienstleister einen Antrag stellen müssen. Besonders in der häuslichen Pflege können diese Leistungen erheblich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen.

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Hilfsangebote, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten sollen. Sie umfassen Leistungen zur Unterstützung im Alltag, zur Förderung der Selbstständigkeit und zur Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen.

Wie hoch sind die zusätzlichen Betreuungsleistungen?

Zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen gehört unter anderem der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich, der für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.

Wie werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse. Je nach Leistung wird der Betrag entweder monatlich oder jährlich abgerechnet. Wenn der Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt wird, kann der Restbetrag bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres angespart werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für zusätzliche Betreuungsleistungen?

Um zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, muss der Pflegebedürftige mindestens einen Pflegegrad 1 haben und die Leistungen müssen durch zugelassene Anbieter erbracht werden. Die Pflegekasse prüft die Anspruchsberechtigung und die benötigten Leistungen.

Können zusätzliche Betreuungsleistungen auch von Privatpersonen erbracht werden?

Ja, jedoch nur, wenn diese über eine entsprechende Qualifikation oder in Zusammenarbeit mit anerkannten sozialen Diensten tätig sind und die Pflegekasse die Kosten übernimmt, nachdem die Leistungen ordnungsgemäß dokumentiert und abgerechnet wurden.

Was sind niederschwellige Betreuungsleistungen?

Niederschwellige Betreuungsleistungen sind einfache, unkomplizierte Hilfsangebote, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen. Sie umfassen Maßnahmen wie stundenweise Seniorenbetreuung, Demenzbetreuung und Beschäftigungsangebote zur Förderung der geistigen und körperlichen Fitness.