Tagespflege und Nachtpflege
Für wen ist die Tages- und Nachtpflege geeignet?
Meist wird diese Pflegeform von Angehörigen genutzt, die die Pflege zuhause nicht in Vollzeit selber erbringen können, ihr Elternteil aber auch nicht in ein Pflegeheim geben wollen. In einer Tagespflegeeinrichtung erfährt ihr pflegebedürftiger Angehöriger, Ansprache und Beschäftigung und kann weitere soziale Kontakte pflegen während Sie zum Beispiel bei der Arbeit sind.
Die Tages- und Nachtpflege ist ebenso geeignet z.B. einer Pflegekraft aus Polen im Rahmen der sog. 24 Stunden Pflege die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten und arbeitsfreien Tage zu ermöglichen.
Definition Tages- und Nachtpflege laut § 41 Sozialgesetzbuch
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad.
Leistungen der Tagespflege
In Einrichtungen der Tagespflege werden Pflegebedürftige verpflegt und betreut, aber es wird auch darauf hingearbeitet, dass sie alltagstypische Fähigkeiten erhalten oder wiedergewinnen. Meist werden folgende Leistungen angeboten:
- Grund- und häufig auch Behandlungspflege
- Aktivierung durch Freizeit- und Beschäftigungsprogramm
- Spaziergänge und Ausflüge
- Fahrdienst
Leistungen der Nachtpflege
In seltenen Fällen bieten ambulante Pflegedienste und Pflegeheime Betreuung, Grundpflege und Krankenpflege auch während der Nacht an. Die Nachtpflege entlastet besonders Angehörige von Pflegebedürftigen, die auch während der Nacht eine durchgängige Versorgung benötigen. Dies ist zum Beispiel in der Palliativpflege oder bei der Demenzbetreuung ein häufiger Fall. Menschen mit demenziellen Erkrankungen sind oft nachts sehr aktiv und haben einen starken Bewegungsdrang. Eine Betreuung kann in einem solchen Fall sehr anstrengend sein.
Die Nachtpflege enthält prinzipiell die gleichen Leistungen wie die Tagespflege, unterscheidet sich aber in der Betreuungszeit. Im Rahmen der Nachtpflege übernehmen Mitarbeiter eines Pflegedienstes stundenweise in der Nacht die Aufgaben des pflegenden Angehörigen und betreuen, pflegen und beaufsichtigen Pflegebedürftige im eigenen Heim oder in stationären Einrichtungen, die sich auf die Bedürfnisse spezialisiert haben.
Kosten und Finanzierung der Tagespflege und Nachtpflege
Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege fallen individuell sehr unterschiedlich aus. Am besten Informieren Sie sich im Vorhinein über die angebotenen Leistungen und die anfallenden Kosten in Ihrem Fall. Diese sind abhängig vom Pflegeaufwand bzw. Pflegegrad und werden entweder stundenweise oder als Tagespauschale berechnet. Die Kosten können direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Pflegegrad und liegt bei
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € | 125 € |
Pflegegrad 2 | 689 € | 125 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € | 125 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € | 125 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € | 125 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Personen mit Pflegegrad 1 haben leider keinen Anspruch auf Bezuschussung der Tagespflege. Allerdings erhalten sie von der zuständigen Pflegekasse einen monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der frei verwendet und demnach auch für die Tagespflege und Nachtpflege genutzt werden kann.