Das Entlastungsbudget: eine Neuerung der Pflegereform 2024
Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen ganz oder teilweise betreut und gepflegt. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert einen hohen zeitlichen und körperlichen Einsatz. Um die Pflegenden zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern, wurde der sogenannte Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege eingeführt.
Das Entlastungsbudget fasst das Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einer gemeinsamen Regelung zusammen. Damit sollen die bisherigen komplexen Übertragungsmöglichkeiten der beiden getrennten Budgets vereinfacht und ersetzt werden.
Bereits im Koalitionsvertrag 2018 hatten CDU/CSU und SPD die Einführung eines Entlastungsbudgets vereinbart, das neben der Kurzzeit- und Verhinderungspflege auch die Tages- und Nachtpflege umfassen sollte. Das Vorhaben scheiterte jedoch und wurde im Mai 2021 vorerst auf Eis gelegt.
Das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der sogenannte "gemeinsame Jahresbetrag", wird in zwei Stufen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 können Familien mit Kindern unter 25 Jahren das flexible Entlastungsbudget nutzen, wenn die Kinder den Pflegegrad 4 oder 5 haben. Ab dem 1. Juli 2025 steht es allen Pflegebedürftigen zur Verfügung und das Budget erhöht sich um 4,5 Prozent. Angehörige erhalten im Rahmen des Budgets einen höheren Stundensatz.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Entlastungsbudget zu erhalten?
Die Grundvoraussetzungen für das Entlastungsbudget entsprechen denen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Es steht Pflegebedürftigen zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege durch die Hauptpflegeperson vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder Reha-Aufenthalt.
Eine wichtige Neuerung ist die Angleichung der Voraussetzungen der Verhinderungspflege an die der Kurzzeitpflege. Das bedeutet, dass die bisherige Voraussetzung einer mindestens sechsmonatigen häuslichen Pflege vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt. Das Entlastungsbudget kann nun unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 für Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus kann die Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, bisher waren es sechs Wochen. Zusätzlich wird das hälftige Pflegegeld für bis zu acht Wochen Verhinderungspflege im Jahr weitergezahlt anstatt sechs Wochen.
Wie hoch ist das Entlastungsbudget?
Vor Einführung des Entlastungsbudgets war die Umwandlung von Anteilen des Kurzzeitpflegebudgets in Verhinderungspflege und umgekehrt möglich, jedoch mit unterschiedlichen Leistungshöhen und bürokratischem Aufwand verbunden. Das Entlastungsbudget vereinheitlicht die Budgets und macht sie flexibel einsetzbar.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 insgesamt 3.386 Euro. Ab dem 1. Juli 2025 erhöht sich der Betrag für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 auf 3.539 Euro.
Diese Neuregelungen bieten eine bessere finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und tragen dazu bei, den individuellen Bedarf besser abzudecken.
Wie kann das Entlastungsbudget beantragt werden?
Das Antragsverfahren bleibt unverändert: Anstelle des Entlastungsbudgets muss weiterhin ein Antrag auf Kurzzeitpflege oder ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden. Das Entlastungsbudget bezieht sich nur auf die Finanzierung dieser Pflegeleistungen.
Grundsätzlich gilt, dass Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht immer im Voraus beantragt werden müssen, da die Verhinderung der Hauptpflegeperson nicht immer planbar ist. Die Kosten können im Nachhinein mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dennoch empfiehlt es sich, insbesondere bei geplanten Ereignissen wie Urlaub oder Reha-Aufenthalt, den Antrag im Voraus zu stellen, um Sicherheit über die Kostenübernahme zu haben.
Was ist der Unterschied zwischen dem Entlastungsbetrag und dem Entlastungsbudget?
Der Entlastungsbetrag beträgt unabhängig vom Pflegegrad 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag bleibt unverändert. Ab dem 1. Januar 2024 wurde das Entlastungsbudget eingeführt, das für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad vier oder fünf 3.386 Euro pro Jahr beträgt.
Die Vorteile des Entlastungsbudgets im Überblick
Das Entlastungsbudget bringt sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige eine Reihe von Vorteilen mit sich:
1. Entbürokratisierung
Das bisherige System zur Umwandlung der Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege war kompliziert, uneinheitlich und erforderte zusätzliche Anträge und Bewilligungen. Das Entlastungsbudget bietet eine einfache, einheitliche und unbürokratische Lösung.
2. Flexibilität
Mit dem Entlastungsbudget können nun beide Pflegeleistungen flexibel mit dem gesamten Budget in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht eine bessere Ausschöpfung der finanziellen Ressourcen, insbesondere in Regionen, in denen der Zugang zur Kurzzeitpflege bisher eingeschränkt war.
3. Mehr Geld
Die höheren Leistungsbeträge des neuen Entlastungsbudgets bedeuten, dass mehr Menschen Zugang zu finanziellen Mitteln für ihre Pflegebedürftigkeit haben, insbesondere junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren profitieren von einer vorgezogenen Erhöhung seit Januar 2024.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die stufenweise Einführung des Budgets. Die Frage, warum das Entlastungsbudget erst ab dem 1. Juli 2025 und nicht bereits ab dem 1. Januar 2025 für alle gilt, bleibt unbeantwortet.
Insgesamt stellt das Entlastungsbudget einen wichtigen Schritt zur Verbesserung und Flexibilisierung der Pflegefinanzierung in Deutschland dar.
FAQs - Häufige gestellte Fragen
Was ist das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget fasst das Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einer gemeinsamen Regelung zusammen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Entlastungsbudget zu erhalten?
Die Grundvoraussetzungen für das Entlastungsbudget entsprechen denen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Es steht Pflegebedürftigen zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege durch die Pflegeperson vorübergehend nicht möglich ist.
Wie hoch ist das Entlastungsbudget?
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 insgesamt 3.386 Euro. Ab dem 1. Juli 2025 erhöht sich der Betrag für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 auf 3.539 Euro.
Wie kann das Entlastungsbudget beantragt werden?
Das Antragsverfahren bleibt unverändert: Anstelle des Entlastungsbudgets muss weiterhin ein Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen dem Entlastungsbetrag und dem Entlastungsbudget?
Der Entlastungsbetrag beträgt unabhängig vom Pflegegrad 125 Euro monatlich. Ab dem 1. Januar 2024 wurde das Entlastungsbudget eingeführt, das für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad vier oder fünf 3.386 Euro pro Jahr beträgt.
Was sind die Vorteile des Entlastungsbudgets?
Das Entlastungsbudget bietet eine einfache, einheitliche und unbürokratische Lösung, bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel mit dem gesamten Budget in Anspruch genommen werden kann.